Genehmigung dass die Verkehrsschau an der Buxtehuder Straße unterlassen werden soll.
In der Verwaltungsvorschrift zur Staßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu §45 Abs 3 sind regelmäßige Verkehrsschauen vorgeschrieben. Nach Rn 57 sind "alle zwei Jahre ein umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbelastung ... alljährlich. ....
Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben."
Bitte senden Sie mir eine Abschrifft der Genehmigung zu, dass die Höhrere Verwaltungsbehörde, die Verkehrrschau für die Buxtehuder Straße (B73) überhaupt nicht durchführen muss.
Ergebnis der Anfrage
Sie erbitten die Zusendung einer Abschrift einer Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde, aus der hervorgeht, dass die Verkehschau für die Buxtehuder Straße (B73) nicht durchgeführt werden muss. Eine derartige schriftliche Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird nicht benötigt und liegt nicht vor, da die Polizei Hamburg regelmäßig Verkehrsschauen durchführt.
Durch die ständigen Streifentätigkeiten der Beamten an den Polizeikommissariaten, Wasserschutzpolizeikommissariaten und der Verkehrsdirektion werden täglich Verkehrsschauen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Festgestellte Mängel werden unverzüglich an die jeweils zuständigen Stellen gemeldet und zeitnah beseitigt. Dies gilt auch für die Buxtehuder Straße.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. August 2022
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10. September 2022
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