Genehmigung dass die Verkehrsschau an der Buxtehuder Straße unterlassen werden soll.

Anfrage an: Polizei Hamburg

In der Verwaltungsvorschrift zur Staßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu §45 Abs 3 sind regelmäßige Verkehrsschauen vorgeschrieben. Nach Rn 57 sind "alle zwei Jahre ein umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbelastung ... alljährlich. ....
Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben."

Bitte senden Sie mir eine Abschrifft der Genehmigung zu, dass die Höhrere Verwaltungsbehörde, die Verkehrrschau für die Buxtehuder Straße (B73) überhaupt nicht durchführen muss.

Ergebnis der Anfrage

Sie erbitten die Zusendung einer Abschrift einer Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde, aus der hervorgeht, dass die Verkehschau für die Buxtehuder Straße (B73) nicht durchgeführt werden muss. Eine derartige schriftliche Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird nicht benötigt und liegt nicht vor, da die Polizei Hamburg regelmäßig Verkehrsschauen durchführt.

Durch die ständigen Streifentätigkeiten der Beamten an den Polizeikommissariaten, Wasserschutzpolizeikommissariaten und der Verkehrsdirektion werden täglich Verkehrsschauen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Festgestellte Mängel werden unverzüglich an die jeweils zuständigen Stellen gemeldet und zeitnah beseitigt. Dies gilt auch für die Buxtehuder Straße.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 2 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
Genehmigung dass die Verkehrsschau an der Buxtehuder Straße unterlassen werden soll. [#256656]
Datum
8. August 2022 14:21
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In der Verwaltungsvorschrift zur Staßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu §45 Abs 3 sind regelmäßige Verkehrsschauen vorgeschrieben. Nach Rn 57 sind "alle zwei Jahre ein umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbelastung ... alljährlich. .... Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben." Bitte senden Sie mir eine Abschrifft der Genehmigung zu, dass die Höhrere Verwaltungsbehörde, die Verkehrrschau für die Buxtehuder Straße (B73) überhaupt nicht durchführen muss.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 256656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256656/ Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Sven Anders
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung dass die Verkehrsschau an der Buxt…
An Polizei Hamburg Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: Genehmigung dass die Verkehrsschau an der Buxtehuder Straße unterlassen werden soll. [#256656]
Datum
12. September 2022 10:33
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung dass die Verkehrsschau an der Buxtehuder Straße unterlassen werden soll.“ vom 08.08.2022 (#256656) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Polizei Hamburg
Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße Sehr geehrter Herr Anders, in der Anlage be…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße
Datum
16. September 2022 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Anders, in der Anlage befindet sich die Antwort der zentralen Straßenverkehrsbehörde zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Polizei Hamburg
Rückruf: Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße POL-Transparenzgesetz möchte die Na…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Rückruf: Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße
Datum
16. September 2022 10:18
Status
POL-Transparenzgesetz möchte die Nachricht "Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße" zurückrufen.

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Polizei Hamburg
Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße Sehr geehrter Herr Anders, in der Anlage fi…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antrag nach HmbTG, Thema: Genehmigung Verkehrsschau Buxtehuder Straße
Datum
16. September 2022 10:26
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Anders, in der Anlage finden sie die Stellungnahme der zentralen Verkehsrdirektion zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen