Genehmigung der DB Netz zum Befahren des RS 1 mittels Kraftfahrzeugen

Die wie auch immer geartete Erlaubnis an die DB Netz oder weiterer Bahn-Unternehmen, den Radschnellweg 1 mit Kraftfahrzeugen befahren und beparken zu dürfen, inklusive etwaiger Auflagen die damit verbunden sind, insofern eine solche Erlaubnis besteht, anderenfalls bäte ich um Mitteilung, dass diese Berechtigung nicht besteht

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung der DB Netz zum Befahren des RS 1 mittels Kraftfahrzeugen [#181299]
Datum
25. Februar 2020 01:25
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die wie auch immer geartete Erlaubnis an die DB Netz oder weiterer Bahn-Unternehmen, den Radschnellweg 1 mit Kraftfahrzeugen befahren und beparken zu dürfen, inklusive etwaiger Auflagen die damit verbunden sind, insofern eine solche Erlaubnis besteht, anderenfalls bäte ich um Mitteilung, dass diese Berechtigung nicht besteht
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181299
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Rheinischen Bahn. Die…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
Genehmigung der DB Netz zum Befahren des RS 1 mittels Kraftfahrzeugen [#181299] - Ihre Anfrage vom 25.02.2020
Datum
5. März 2020 07:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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33,1 KB


Guten Tag, Herr Antragsteller/in, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Rheinischen Bahn. Die DB ist Flächeneigentümer dieser Geh- und Radwege-Abschnitte und muss für ihre Bautätigkeiten an den unmittelbar benachbarten Gleisen auch den asphaltierten Radweg mit PKW's und Baufahrzeugen zeitweise in Anspruch nehmen. Zudem kontrolliert die Stadt Mülheim die ordnungsgemäße Nutzung der Geh- und Radwege, so dass kein unberechtigter PKW- und/oder Motorradverkehr dort stattfindet. Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit weiter geholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen