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Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 14 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel"

Dokumente und Informationen zur Sperrung von Waldflächen und des Zugangs zum Wald im Bereich des "Wildwald Voßwinkel", speziell bei Geoposition 51.442127N 7.883073E
Konkret angefragt werden:
- Dokument: Genehmigung bzw. "Sperrungsanordnung" des Staatlichen Forstamtes Arnsberg vom 02.07.2003
- Falls das o. g. Dokument veraltet sein sollte, bitte ich um Zusendung des aktuellsten Genehmigungsdokumentes.
- Information: Hat diese Genehmigung noch Bestand oder wurde sie inzwischen widerrufen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 14 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwink…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 14 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel" [#186928]
Datum
17. Mai 2020 19:20
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Informationen zur Sperrung von Waldflächen und des Zugangs zum Wald im Bereich des "Wildwald Voßwinkel", speziell bei Geoposition 51.442127N 7.883073E Konkret angefragt werden: - Dokument: Genehmigung bzw. "Sperrungsanordnung" des Staatlichen Forstamtes Arnsberg vom 02.07.2003 - Falls das o. g. Dokument veraltet sein sollte, bitte ich um Zusendung des aktuellsten Genehmigungsdokumentes. - Information: Hat diese Genehmigung noch Bestand oder wurde sie inzwischen widerrufen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186928 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bezüglich der Sperrung "Wildwald Vo…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Betreff
AW: Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 14 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel" [#186928]
Datum
18. Mai 2020 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage bezüglich der Sperrung "Wildwald Vosswinkel". Ich habe Ihre Mail zur Beantwortung an den Kollegen [geschwärzt] weitergegeben. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]", [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte bezüglich Ihrer Nachfrage zur Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Betreff
WG: Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 14 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel" [#186928]
Datum
18. Mai 2020 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte bezüglich Ihrer Nachfrage zur Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 14 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel" [#186928] werden wir Ihnen auf Grundlage des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) nachkommen. Nach §4 dieses Gesetzes hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Auf Grundlage des §5 wird Ihnen der Zugang zu den beim Regionalforstamt Soest-Sauerland vorhandenen Informationen durch Ihren schriftlichen Antrag gewährt, indem wir Ihnen den damaligen und heut noch gültigen Bescheid in Kopie zusenden werden. Sie führen als Grund der Anfrage die Sperrung von Waldflächen im Wildwald Vosswinkel an und ich möchte Sie daher bitten, den Grund genauer zu spezifizieren, um Ihrem Wunsch besser entsprechen zu können. Entsprechend §11 dieses Gesetzes sind Gebühren nach der Gebührenordnung zu erheben, Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 4 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßw…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 4 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel" [#186928]
Datum
18. Mai 2020 23:12
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
539,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie baten mich, den Grund meiner Anfrage genauer zu spezifizieren. Den von mir genannten Grund (Sperrung von Waldflächen und des Zugangs zum Wald im Bereich des "Wildwald Voßwinkel", speziell bei Geoposition 51.442127N 7.883073E) erläutere ich gerne: Ich möchte von meinem Waldbetretungsrecht gem. § 14 BWaldG i. V. m. § 2 LFoG Gebrauch machen, indem ich den Wald zu Erholungszwecken betrete, d. h. Waldflächen begehe, ohne dabei die Wege zu verlassen. An der genannten Position ist der Weg für die Allgemeinheit durch einen Zaun und ein Gatter mit Vorhängeschloss versperrt. Die Sperrung ist mit zwei Schildern (siehe angehängtes Foto) kenntlich gemacht. Da die Entscheidung des Staatlichen Forstamtes Arnsberg laut Bescheid vom 02.07.2003 in das Recht der Allgemeinheit zum Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung eingreift, möchte ich die Gründe für diese Entscheidung nachvollziehen können. Insbesondere möchte ich aus dem Bescheid erkennen, 1. ob Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll, 2. welche Gründe für die Sperrung bei der Entscheidung der Forstbehörde berücksichtigt wurden, 3. wie die Interessen der Allgemeinheit bei Prüfung der Vertretbarkeit der Sperrung abgewogen wurden, 4. ob die Genehmigung unter einem Widerrufsvorbehalt erteilt wurde, 5. ob weitere Ermessens- und Abwägungsgründe deutlich werden. Für mein Informationsbedürfnis ist es vollkommen ausreichend, den Wortlaut (Text) der Genehmigung zu übermitteln. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Nach dem Gebührentarif zur VerwGebO IFG NRW ist die einfache Übermittlung von Informationen kostenfrei. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Die Anfertigung von Kopien und Ausdrucken in Papierform ist dabei nicht erforderlich. Für Ihre Mühe bedanke ich mich im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - img_20200516_062047862.jpg Anfragenr: 186928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186928

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
AW: Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 4 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßw…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Soest - Sauerland
Betreff
AW: Genehmigung der Forstbehörde zur Sperrung von Waldflächen gem. § 4 (1) LFoG im Bereich des "Wildwald Voßwinkel" [#186928]
Datum
25. Mai 2020 17:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügt sende ich Ihnen den Bescheid das damaligen Staatlichen Forstamtes Arnsberg sowie die dazugehörende Karte. Für Frage hierzu stehe ich Ihnen zu Verfügung. Aufgrund des geringfügigen Aufwandes erhebe ich keine Gebühren. Mit freundlichen Grüßen