Genehmigung der Luftaufsicht eines Kunstfluges über Rheda-Wiedenbrück

Am 17.07.2020 fand von 16-18 Uhr eine Kundgebung vor dem Werkstor der Fa. Toennis in Rheda-Wiedenbrück statt. Während der Kundgebung flog zeitweise ein Motorflugzeug Achten in Kunstflugmanier über der Kundgebung. Für derartige Flüge bedarf es meines Wissens einer speziellen Genehmigung durch die Luftaufsichtbehörde. Ich bitte Sie daher mir diese zuzusenden. Falls die Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster nicht dafür zuständig ist, bitte ich Sie meine Anfrage an die entsprechende Behörde weiterzuleiten.

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  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
Genehmigung der Luftaufsicht eines Kunstfluges über Rheda-Wiedenbrück [#193136]
Datum
20. Juli 2020 14:03
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 17.07.2020 fand von 16-18 Uhr eine Kundgebung vor dem Werkstor der Fa. Toennis in Rheda-Wiedenbrück statt. Während der Kundgebung flog zeitweise ein Motorflugzeug Achten in Kunstflugmanier über der Kundgebung. Für derartige Flüge bedarf es meines Wissens einer speziellen Genehmigung durch die Luftaufsichtbehörde. Ich bitte Sie daher mir diese zuzusenden. Falls die Luftaufsicht der Bezirksregierung Münster nicht dafür zuständig ist, bitte ich Sie meine Anfrage an die entsprechende Behörde weiterzuleiten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193136/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Anfrage vom 17.07.2020 Sehr [geschwärzt], ihre Anfrage ist bei mir eingegangen und ich prüfe den Sachverhalt. Hab…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Anfrage vom 17.07.2020
Datum
21. Juli 2020 10:17
Status
Warte auf Antwort
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3,7 KB
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1,5 KB


Sehr [geschwärzt], ihre Anfrage ist bei mir eingegangen und ich prüfe den Sachverhalt. Haben Sie weitere Informationen zu dem besagtem Luftfahrzeug, wie z.B. Kennung, Muster, Farbe oder andere spezifische Merkmale. Ist die von Ihnen benannte geflogene "Acht" vertikal oder horizontal durchgeführt worden? Haben Sie ggfs. eine Aufnahme von den geschilderten Ereignissen? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt]| [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | [geschwärzt]<[geschwärzt]>
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AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in das Motorflugzeug hat von ungefähr 16:30-17:00 …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
27. Juli 2020 18:24
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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580,9 KB
cam00015.jpg
641,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in das Motorflugzeug hat von ungefähr 16:30-17:00 Uhr eine horizontale über der Kundgebung geflogen. Der Kreuzpunkt bzw der Mittelpunkt der Acht war dabei direkt über dem Eingang der Fa. Toennies bzw der fort angemeldeten Kundgebung. Die Polizei Gütersloh hatte per Twitter mitgeteilt (https://twitter.com/polizei_nrw_gt/status/1285122542366326784), dass der Flug nicht zu beanstanden zu sei, weswegen ich davon ausgehe, dass es eine entsprechende Genehmigung geben muss. Auf Grund der niedrigen Höhe und der Schnelligkeit des Fluzeuges war dieses beim direkten Überflug schwer zu erfassen, sondern nur bei den äußeren Bögen der Acht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - cam00014.jpg - cam00015.jpg Anfragenr: 193136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193136/
Bezirksregierung Münster
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bedanke ich mich für Ihre zweite Email.…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
30. Juli 2020 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bedanke ich mich für Ihre zweite Email. Ich hab in der Zwischenzeit den Sachverhalt untersucht und komme zu folgendem Ergebnis: Ihre Anfrage bezüglich einer Genehmigung, für den in unserem Fall benannten Flug, muss ich Ihnen verneinen, da es eine solche nicht gibt. Nach § 1. LuftVG ist die Nutzung des Luftraumes zunächst frei, wenn die geltenden Gesetze und Vorgaben eingehalten werden. Im Falle des Kunstfluges, erwirbt der Luftfahrzeugführer die entsprechende Lizenz und darf nun dem Kunstflug nachgehen, wobei auch dort entsprechende Vorgaben gelten. Nach ihren Schilderungen hat das Luftfahrzeug recht enge Kurven geflogen, dies ist ebenfalls mit nicht kunstflugtauglichen Luftfahrzeugen möglich, wir sprechen hier von einer Neigung um die Querachse von 45 Grad. Diese sogenannten Steilkurven sind Teil der Ausbildung und für "normal" betriebene Luftfahrzeuge zulässig, da die Beschleunigungskräfte noch nicht zu hoch sind und somit die Struktur des Luftfahrzeuges gegeben ist. Beim Kunstflug können diese Kurven deutlich enger und auch die Geschwindigkeit um ein vielfaches höher sein. Bitte verstehen sie mich nicht falsch, aber einen Unterschied zwischen einer Steilkurve und einer Kunstflugfigur zu erkennen, kann für den Laien schwierig sein. Nach den Schilderungen der Polizei, mit denen ich mich in Verbindung gesetzt habe, sei der Flug zwar tief aber im gesetzlichen Rahmen durchgeführt worden. Daher sehe ich nach den aktuellen Erkenntnissen davon ab, dass es sich um Kunstflugmanöver gehandelt hat. Leider ist die Identifizierung des Luftfahrzeuges, weder mit Fotos, Augenzeugen oder den von mir geprüften Radaraufzeichnungen möglich, um den verantwortlichen Luftfahrzeugführer selbst zu den Ereignissen zu befragen. Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Anfrage und Aufmerksamkeit und zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren, falls Sie sich in ähnlicher Situation wieder finden. In diesem Falle ist es ratsam einen meiner Kollegen oder mich direkt und zeitnah hinzuzuziehen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe kann ihre Ausführungen wann ein Flug e…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
4. August 2020 08:23
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe kann ihre Ausführungen wann ein Flug ein Kunstflug ist nicht ganz nachvollziehen. Daher bitte ich Sie mir die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu schicken, ab wann ein Flug als Kunstflug anzusehen ist. Abgesehen davon bin ich irritiert, dass die Polizei dieses so genau beurteilen kann, da dieses meines Wissens nicht zu deren Curriculum gehört. Desweiteren bin ich irritiert, dass die Polizei so sicher ist, dass die Mindesthöhe eingehalten wurde. Hat die Polizei entsprechende Höhenmessungen vorgenommen? Falls ja würde ich sie bitten, mir die Messergebnisse zuzuschicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193136/
Bezirksregierung Münster
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzliche Erläuterung zum Begriff Kunstfl…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
5. August 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzliche Erläuterung zum Begriff Kunstflug finden sie in der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 - FCL.010. Da ich zum Einleiten einer Ordnungswidrigkeit an die Beweisführung gebunden bin, komme ich zu folgendem finalen Ergebnis der Sachlage: Die Bilder zeigten nach meiner Fachmeinung eine Tecnam P96, ein einmotoriges Ultraleichtflugzeug. Die Belichtung, der von Ihnen zugesandten Bilder, ermöglichten keine Identifikation des Kennzeichen des Luftfahrzeuges, ebenso Augenzeugen konnten dieses nicht benennen, wie auch die Radarüberwachung, welche ich bereits überprüft hatte, ergab keinen Aufschluss über die Identität des Luftfahrzeuges und somit des Luftfahrzeughalters. Dies waren meine Erkenntnisse aus der Entfernung und waren für meine Arbeit nicht zufriedenstellend. Daher habe ich den zuständigen Leiter des Führungs- und Lagedienstes der Polizei kontaktiert und dieser konnte mir detaillierte Informationen zuspielen, welche meine Eindrücke untermauerten. Diese Informationen wurden von den Polizisten vor Ort aufgenommen und durch die Polizeifliegerstaffel u.a. ausgewertet. Es ist mir nicht möglich einen luftrechtlichen Verstoß gegen die Mindestsicherheitshöhe, noch gegen unerlaubten Kunstflug auszumachen, daher sehe ich von weiteren Ermittlungen ab. Zum Schutz der Person (Luftfahrzeugführer), werde ich keine Informationen an dritte weitergeben. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in um Mißverständnissen vorzubeugen, ich habe bei…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
24. August 2020 13:13
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in um Mißverständnissen vorzubeugen, ich habe bei Ihnen eine Anfrage nach dem IFG gestellt. D.h. es geht mir nicht um die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren, sondern um die Einsicht in die Dokumente, welche Ihrer Entscheidung zu Grunde liegen. Sie erwähnen, dass Ihnen von dem Führungs- und Lagedienstes der Polizei entsprechende Dokumente "zugespielt" wurden. Der Ausdruck ist ein wenig irritierend, da dieser in der Regel bei Whistleblower verwendet wird, die Informationen über rechtswidriges Verhalten an Journalisten oder Abgeordnete weiterleiten. Die Weiterleitung von Dokumenten zwischen Behörden ist dagegen ein regulärer Verwaltungsakt. Weswegen auch Akteneinsichtsrecht nachdem IFG besteht. Daher beantrage ich hiermit die Zusendung der Dokumente, welche Ihnen von der Polizei "zugespielt" wurden, nach dem IFG. Die persönlichen Daten des Piloten können dabei geschwärzt werden. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193136/
Bezirksregierung Münster
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in mit Interesse habe ich ihre Email gelesen und d…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
25. August 2020 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Interesse habe ich ihre Email gelesen und darf Ihnen folgende Antwort übermitteln. Zum einen kann ich Ihnen keine Dokumente von der Polizei Gütersloh zukommen lassen, da ich lediglich die persönlichen Daten des Luftfahrzeughalters in schriftlicher Form erhalten habe, welche ich nicht weiterleiten werde. Ich habe nicht von Dokumenten gesprochen, lediglich von Informationen, welche ich durch persönliche Gespräche erlangt habe. Dazu gehört zum einen, ein Telefonat mit dem Führungs- und Lagedienst der Polizei Gütersloh, wie auch dem Luftfahrzeughalter, welcher ebenfalls der verantwortliche Luftfahrzeugführer war. Aufgrund der Aussagen, der o.g. Personen, wie auch dem von Ihnen zugesendeten Bildmaterials habe ich die Situation bewertet und sehe weiterhin von einer weiteren Untersuchung ab. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in bei der ihnen zugewandten schriftlichen Notiz,…
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AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
26. September 2020 13:50
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der ihnen zugewandten schriftlichen Notiz, handelt es sich um ein Dokument, welches unter das IFG fällt. Daher bitte ich Sie um eine Zusendung einer Kopie. Im übrigen mache ich Sie darauf Aufmerksam, dass es sich hier um einen Antrag nach dem IFG handelt und somit um einen Verwaltungsakt. D.h. Sie können nicht einfach lapidar sagen, dass Sie mir eine Kopie nicht geben wollen. Sondern sind verpflichtet die Ablehnungsgründe konkret zu begründen. Da es sich hier um eine politische Versammlung handelt, welche unter den besonderen Schutz des GG fällt, obliegt eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht nur der Luftaufsicht, sondern auch den Verwaltungsgerichten. Insofern ist ein besonderes Interesse an den Informationen gegeben. MfG Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193136/
Bezirksregierung Münster
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage auf den vermeintlichen Kunstflug …
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
30. September 2020 08:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage auf den vermeintlichen Kunstflug habe ich bearbeitet. Die weiterführende Untersuchung, ob eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des LuftVG, bzw. SERA 5005 stattgefunden hat, oblag meiner Initiative. Die Informationen, welche meine Entscheidung zu Grunde legten habe ich Ihnen bereits offen gelegt. Die erfassende Behörde für die Vorgänge am 17.07.2020 ist die Polizei Gütersloh und dort erbitten Sie bitte auch Einblick in die aufgezeichneten Daten. Es obliegt der Polizei Gütersloh zu entscheiden, welche Daten freigegeben werden können. Falls Sie weitere Fragen in Bezug auf luftrechtliche Vorkommnisse oder Vorgänge haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Recht, dass ich meine Anfrage direkt…
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Von
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Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
4. Oktober 2020 13:09
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Recht, dass ich meine Anfrage direkt an die Polizei richten sollte. Da Sie Ihre Informationen vom Lagedienst der Polizei bekommen haben, würde ich meine Anfrage gerne direkt an diesen richten. Allerdings ist mir nicht direkt klar um wen es sich dabei handelt. Meine kurze Google Abfrage ergab entweder das LZPD NRW oder das Lagezentrum im IM NRW. Um welche behörde handelt es sich nun? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193136/

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Bezirksregierung Münster
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die Nummer aus dem Internet. Suchen S…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Anfrage vom 17.07.2020 [#193136]
Datum
27. Oktober 2020 13:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe die Nummer aus dem Internet. Suchen Sie einfach nach dem Stichwort "Polizei Gütersloh". Dort finden Sie die Durchwahl zur Kreispolizeibehörde Gütersloh. Dort werden Sie dann an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen