Genehmigung einer elektrischen Polleranlage

Bitte beantworten Sie mir diese Anfrage (siehe untenstehenden Link). Die Frist der Anfrage ist überschritten und es scheint, als würde diese nicht von dem Dezernat II beantwortet werden.

Wenn Sie bei der Beantwortung kurz auf diesen Umstand eingehen könnten, wäre dies sehr nett.

https://fragdenstaat.de/a/173710

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantworten…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung einer elektrischen Polleranlage [#181417]
Datum
26. Februar 2020 17:49
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie mir diese Anfrage (siehe untenstehenden Link). Die Frist der Anfrage ist überschritten und es scheint, als würde diese nicht von dem Dezernat II beantwortet werden. Wenn Sie bei der Beantwortung kurz auf diesen Umstand eingehen könnten, wäre dies sehr nett. https://fragdenstaat.de/a/173710
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181417 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem LTranspG. Ihre Anfrage vom…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Genehmigung einer elektrischen Polleranlage [#181417]
Datum
27. Februar 2020 07:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem LTranspG. Ihre Anfrage vom 9. Januar 2020 ist nicht bei uns eingegangen. Anfragen nach dem LTranspG richten Sie bitte immer an "Stadtverwaltung Mainz". Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die abgelaufende Anfrage wurde direkt an das Dezernat II gestellt und nicht an die…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Genehmigung einer elektrischen Polleranlage [#181417]
Datum
27. Februar 2020 15:28
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die abgelaufende Anfrage wurde direkt an das Dezernat II gestellt und nicht an die Stadtverwaltung, da es sich herbei um eine finanzielle Frage handelt und somit in den Zuständigkeitsbereich des Dezernats fällt. Über eine nachträgliche Beantwortung würde ich mich trotzdem freuen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181417 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Frist für die Beantwortung der Anfrage ist bald abgelaufen und bisher ist keine …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Genehmigung einer elektrischen Polleranlage [#181417]
Datum
24. März 2020 16:20
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Frist für die Beantwortung der Anfrage ist bald abgelaufen und bisher ist keine Antwort eingegangen. Daher würde ich gerne wissen, ob die Anfrage fristgerecht beantwortet wird. Sollten Sie für die Beantwortung meine Postanschrift benötigen, möchte ich Sie bitten, mir dies mitzuteilen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181417
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unsere Antworten: 1) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Bau einer e…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
WG: Genehmigung einer elektrischen Polleranlage [#181417]
Datum
25. März 2020 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unsere Antworten: 1) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Bau einer elektrischen Polleranlage zu genehmigen, die zu Beginn der Fußgängerzone installiert wird? Haushaltsrechtlich handelt es sich beim Bau einer elektrischen Polleranlage um eine Investition. Zuwendungen von Dritten sind für eine elektronische Polleranlage nicht zu erwarten, so dass die Maßnahme nur durch einen Kredit finanziert werden könnte. Wenn eine Investition ganz oder teilweise durch Kredite finanziert wird, ist die Maßnahme grundsätzlich nur zulässig, wenn die sich daraus ergebenden Kreditverpflichtungen mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune im Einklang stehen. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Mainz ist nach wie vor nicht gegeben. Eine Kreditaufnahme ist deshalb nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Im vorliegenden Fall müsste die Investitionsmaßnahme unabweisbar sein. Unabweisbar bedeutet, die Unterlassung der Maßnahme würde zu schweren Schäden oder Gefahren führen. Die Maßnahme muss sozusagen "alternativlos" sein. Dies ist im Einzelfall von der Stadt Mainz, Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport, zu prüfen und zu dokumentieren. Dabei ist nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch zu prüfen, ob es kostengünstigere Möglichkeiten gibt, um die drohenden schweren Schäden oder Gefahren zu vermeiden. Sollte der Bau einer elektrischen Polleranlage die einzige oder die wirtschaftlichste Lösung sein, ist diese haushaltsrechtlich zulässig. 2) Welche Gründe gab es, eine solche Anlage bisher nicht zu genehmigen? Bisher wurde eine solche Anlage im Bereich der Malakoff-Terrasse beim Amt für Finanzen, Beteiligungen und Sport nicht beantragt. Bei anderen Standorten wurden Anlagen aus den oben genannten Gründen teilweise abgelehnt. Es ist zu ergänzen, dass sich die Malakoff-Terrasse zum großen Teil nicht auf städtischer, sondern auf privater Fläche befindet. 3) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen durch den Bau einer solchen Anlage? Die Kosten für solche Anlagen variieren je nach Aufwand der Tiefbauarbeiten und örtlichen Gegebenheiten (z.B. notwendige Leitungsverlegungen) sowie Funktion der Poller (z.B. Poller mit oder ohne Sicherheitsschutz) ca. zwischen 30.000 - 50.000 Euro pro Anlage. 4) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen, wenn der Belag wegen zu hoher Belastung durch Kraftfahrzeuge beschädigt wird und saniert werden muss? Schätzungen hierzu sind nicht möglich. Dies hängt davon ab, wo und in welchem Umfang mögliche Schäden auftreten (welcher Belag, welcher Untergrund, welche Schädigung, Größe der betroffenen Stelle). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ...vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir dadurch sehr geholfen. …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Genehmigung einer elektrischen Polleranlage [#181417]
Datum
28. März 2020 14:34
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ...vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mir dadurch sehr geholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181417