Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch Global Hawk

Die Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch die Global Hawks des Programms "Alliance Ground Surveillance" der NATO.

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  • Datum
    5. Februar 2020
  • Frist
    7. März 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Genehmigung für…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch Global Hawk [#179403]
Datum
5. Februar 2020 17:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch die Global Hawks des Programms "Alliance Ground Surveillance" der NATO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179403
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1261 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.02.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch Global Hawk [#179403]
Datum
6. Februar 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1261 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.02.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. Februar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/1261 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1261 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.02…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch Global Hawk [#179403]
Datum
10. Februar 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1261 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.02.2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1261 vom 06.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 5. Februar 2020 (Bezug 1.) hatten Sie darum gebeten, Ihnen "Die Genehmigung für die Nutzung des deutschen Luftraums durch die Global Hawks des Programms "Alliance Ground Surveillance" der NATO" zu übersenden. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Unterlagen über die Verfahren und Regelungen zur Genehmigung der diesbezüglichen Nutzung des Deutschen Luftraums wurden bisher noch nicht erstellt. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Monats April 2020 erfolgen. Vor diesem Hintergrund rege ich an, Ihre IFG-Anfrage im Mai 2020 ggf. erneut zu stellen. Mit freundlichen Grüßen