Genehmigung für Holzernte im Naturschutzgebiet Sulzwiesen-Lüssenschöpfle
Anfrage an:
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Die Genehmigung für die Holzernte im Naturschutzgebiet Sulzwiesen-Lüssenschöpfle (Schutzgebiets-Nr. 4.289), die vor einigen Tagen stattfand.
Information nicht vorhanden
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Datum17. Dezember 2020
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20. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigung f…
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Genehmigung für Holzernte im Naturschutzgebiet Sulzwiesen-Lüssenschöpfle [#206757]
- Datum
- 17. Dezember 2020 23:10
- An
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigung für die Holzernte im Naturschutzgebiet Sulzwiesen-Lüssenschöpfle (Schutzgebiets-Nr. 4.289), die vor einigen Tagen stattfand.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 206757
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Mit freundlichen Grüßen
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in
bei der Waldbewirtschaftungsmaßnahme, die im Naturschutzgebiet "Sulzwiesen-Lüssensc…
- Von
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis
- Betreff
- AW: Genehmigung für Holzernte im Naturschutzgebiet Sulzwiesen-Lüssenschöpfle [#206757]
- Datum
- 21. Dezember 2020 17:33
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in
bei der Waldbewirtschaftungsmaßnahme, die im Naturschutzgebiet "Sulzwiesen-Lüssenschöpfle" stattgefunden hat, handelt es sich um eine planmäßige forstliche Maßnahme, die nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Naturschutzgebiet "Sulzwiesen-Lüssenschöpfle" vom 30.06.1998 zulässig ist und keiner Genehmigung bedarf.
Siehe: § 5 Zulässige Handlungen
(1) (...).
(2) Für die forstwirtschaftliche Bodennutzung gelten die Verbote des § 4 nicht, wenn sie in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang und ordnungsgemäß im Sinne des Naturschutzgesetzes erfolgt. Voraussetzung ist weiter, dass die Bewirtschaftung in der Weise erfolgt, dass:
1. die für die Bewirtschaftung des Waldes erforderlichen Wege im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde angelegt werden;
2. Entwässerungsmaßnahmen nicht begonnen werden;
3. die Zusammensetzung der Baumarten überwiegend aus standortheimischen Arten der potentiell natürlichen Vegetation entsprechend den Standortverhältnissen gefördert
wird, insbesondere Laubholz- oder Mischbestände nicht zu Nadelholzreinbeständen umgewandelt werden oder eine solche Entwicklung begünstigt wird;
4. Tothölzer, Höhlenbäume oder Horstbäume bis zu ihrem natürlichen Verfall erhalten werden.
Die Maßnahme war im Vorfeld der unteren Naturschutzbehörde angekündigt worden und es wurden im Hinblick auf die Durchführung keine naturschutzrechtlichen Probleme gesehen.
Ich hoffe Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben. Sollten Sie Fragen haben dürfen Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage haben Sie damit beantwortet.
Mit freundli…
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Genehmigung für Holzernte im Naturschutzgebiet Sulzwiesen-Lüssenschöpfle [#206757]
- Datum
- 21. Dezember 2020 17:50
- An
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Frage haben Sie damit beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 206757
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Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
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