Genehmigung für nächtlichen Alkoholausschank
Alkoholausschankgenehmigung im Falles des Spätkauf in der Waaghausstraße 1, Biberach.
Kontext:
In Ihrer Kampagne „Geh doch nach Biberach“ zeigen Sie im Video <https://www.facebook.com/gehdochnachb... ab Minute 5:20 einen Spätverkauf (berlinerisch „Späti“), vermutlich im Anwesen Waaghausstraße 1, Biberach. Dieser wirbt mit dem Slogan „rund um die Uhr für die Alkoholversorgung“.
Gleichzeitig besteht aber im "Ländle" ein striktes nächtliches Alkoholverkaufsverbot was, neben dem zwanghaften Putzzwang, viele Kinder ihres Landes ins ferne Berlin treibt.
Ich würde mich daher über eine Kopie der Genehmigung zum nächtlichen Alkoholausschank freuen, die beweist, dass Ihre Gemeinde sich z.B. gemäß § 3a Abs. 3 LadÖG beim Regierungspräsidium um eine Ausnahme für das nächtliche (mittelalterliche?) Alkoholverkaufsverbot bemüht hat.
Falls Sie diese nicht beantragt haben, freue ich mich über Kopien der Anträge von Gewerbetreibenden, die sich an Sie gewendet haben, um das Alkoholverkaufsverbot bei Ihrem Landesfürsten wenigstens in Biberach lokal aufzuheben.
Auch wenn die Angabe eines Grundes für eine IFG Anfrage nicht nötig ist, weise ich Sie daraufhin, dass es natürlich von Vorteil ist, solch eine Genehmigung zur Hand zu haben, wenn man hier in Berlin mit ausreiseunwilligen Schwaben zu kämpfen hat.
PS: Diese Anfrage ging auch an dieses andere Biberach. Sie sind schwer auseinander zu halten aus der Ferne.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Februar 2017
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16. März 2017
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