Genehmigung für Partner- Einreise

Guten Tag, ich habe eine Behinderung und möchte meine Partnerin aus Österreich gerne zur seelischen Unterstützung zu mir kommen lassen. Wie geh ich da vor. Habe ein kleines Haus auf dem Land
LG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Ursula Küppenbender
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Ursula Küppenbender
Betreff
Genehmigung für Partner- Einreise [#184523]
Datum
13. April 2020 21:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich habe eine Behinderung und möchte meine Partnerin aus Österreich gerne zur seelischen Unterstützung zu mir kommen lassen. Wie geh ich da vor. Habe ein kleines Haus auf dem Land LG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ursula Küppenbender Anfragenr: 184523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184523 Postanschrift Ursula Küppenbender << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ursula Küppenbender

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
200414, Küppenbender, Ursula, Coronavirus - Grenzkontrollen - Partnerschaft Az: GI5-12007/1#1 - Küppenbender, Ursu…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200414, Küppenbender, Ursula, Coronavirus - Grenzkontrollen - Partnerschaft
Datum
16. April 2020 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12007/1#1 - Küppenbender, Ursula Sehr gehrte Frau Küppenbender, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 13.04.2020 zum Thema Einreise nach Deutschland. Zunächst weise ich darauf hin, dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für den Vollzug der Grenzkontrollen nicht zuständig und damit auch nicht zur individuellen Rechtsauskunft befugt ist. Zuständig für die Kontrolle der deutschen Außen-und Binnengrenzen ist die Bundespolizei. Die Bundespolizei FAQ ( https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html;jsessionid=E384A3272C664209418DC284E1457CC1.1_cid334 )zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingestellt.An den betroffenen Grenzen dürfen grundsätzlich folgende Personengruppen einreisen: • Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit• Personen mit deutschen Aufenthaltstitel• Personen mit Wohnsitz in Deutschland Besuchsreisen nichtdeutscher Staatsangehöriger sind nicht gestattet. Eine Einreise ist in diesem Fall grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn beide Partner in unterschiedlichen Staaten wohnen und arbeiten und sich bisher regelmäßig gegenseitig besucht haben. Die Quarantäneregelungen sind von den Grenzkontrollen unabhängig. Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig. Sie müssten sich in diesem Fall bei der zuständigen Stelle erkundigen Mit freundlichen Grüßen