Genehmigung Hochhaus Salzmannstraße

- Informationen darüber, wer wann und in welcher Form in der SenStW dem Hochhausbau in der Salzmannstraße einen positiven Entscheid gab
- Welche Kontakte es diesbezüglich mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Gesine Lötzsch gab
- Wie die SenStW zum Letter of Intend steht, mit dem ein Schulstandort geschaffen wurde - Welche Rolle die Stadträte Hönicke, Schaefer und Bezirksbürgermeister Grunst jeweils spielten, um ein solche Veränderung gegenüber dem von der SenStW genehmigten und präferierten Hochhausplan im zusammenspiel mit der städtischen HOWOGE zu erwirken (sofern hierfür keine Gebühren anfallen mit dem entstandenen Schriftverkehr der Akteuere mit der SenStW, ansonsten nur frei formuliert)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung Hochhaus Salzmannstraße [#210105]
Datum
29. Januar 2021 16:18
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, wer wann und in welcher Form in der SenStW dem Hochhausbau in der Salzmannstraße einen positiven Entscheid gab - Welche Kontakte es diesbezüglich mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Gesine Lötzsch gab - Wie die SenStW zum Letter of Intend steht, mit dem ein Schulstandort geschaffen wurde - Welche Rolle die Stadträte Hönicke, Schaefer und Bezirksbürgermeister Grunst jeweils spielten, um ein solche Veränderung gegenüber dem von der SenStW genehmigten und präferierten Hochhausplan im zusammenspiel mit der städtischen HOWOGE zu erwirken (sofern hierfür keine Gebühren anfallen mit dem entstandenen Schriftverkehr der Akteuere mit der SenStW, ansonsten nur frei formuliert)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210105/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem o.a. Vorgang übersende ich Ihnen die geforderte Eingangsbestätigung und einen …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Betreff: Genehmigung Hochhaus Salzmannstraße [#210105] Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 29.01.2021
Datum
5. Februar 2021 18:04
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem o.a. Vorgang übersende ich Ihnen die geforderte Eingangsbestätigung und einen Auszug aus der Verwaltungsgebührenordnung mit der Bitte um Rückäußerung. Sie hatten um Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung gebeten. Mit freundlichen Grüßen