Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße

Die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz hat für den 26. Februar 2022 das Autorennen "Rallye Südliche Weinstraße" genehmigt, bei dem auch mehrere Sonderprüfungen mit Renncharakter im Bereich des besonders geschützten UNESCO-Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen abgehalten wurden. Im Genehmigungsverfahren hatten die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Neustadt sowie der Bezirksverband Pfalz erhebliche Bedenken gegen die Streckenführung vorgebracht, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Südliche Weinstraße sah dagegen keine Ablehnungsgründe. Dazu habe ich folgende Fragen:

Wieso kam der Kreis SÜW in dieser Frage zu einer anderen Einschätzung wie die Stadt Neustadt und der Bezirksverband? Wie begründet der Kreis seine positive Stellungnahme?

Der für die Sonderprüfungen mit Renncharakter abgesperrte Abschnitt im Bereich der Kalmit liegt in einer Entwicklungszone des Biosphärenreservats. Besonderer Schutzzweck der Entwicklungszonen ist es laut Landesverordnung, „modellhafte Projekte zur Nachhaltigkeit im Sinne des MAB-Programms der UNESCO insbesondere zur Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Vermarktung von regionalen Produkten und zur touristischen Entwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung zu etablieren, die den Ansprüchen der Menschen generationenübergreifend gerecht wird und gleichzeitig Natur und Umwelt schont.“

Inwieweit stellt nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße die Rallye Südliche Weinstraße „ein modellhaftes Projekt zur Nachhaltigkeit“ dar?

Inwieweit fördert die Rallye Südliche Weinstraße nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße die Energie- und Ressourceneffizienz?

Und inwieweit hat die Rallye Südliche Weinstraße nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße zur touristischen Entwicklung beigetragen, wo doch explizit keine Zuschauer zugelassen waren und andererseits Wanderer und Besucher von Zielen im Umfeld der Strecke ausgesperrt wurden?

Inwieweit wird durch die Rallye Südliche Weinstraße nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße eine „umweltgerechte Entwicklung“ etabliert, die Natur und Umwelt schont?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
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Rolf Schlicher
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Stadtverwa…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
Rolf Schlicher
Betreff
Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße [#245547]
Datum
5. April 2022 10:47
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz hat für den 26. Februar 2022 das Autorennen "Rallye Südliche Weinstraße" genehmigt, bei dem auch mehrere Sonderprüfungen mit Renncharakter im Bereich des besonders geschützten UNESCO-Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen abgehalten wurden. Im Genehmigungsverfahren hatten die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Neustadt sowie der Bezirksverband Pfalz erhebliche Bedenken gegen die Streckenführung vorgebracht, die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Südliche Weinstraße sah dagegen keine Ablehnungsgründe. Dazu habe ich folgende Fragen: Wieso kam der Kreis SÜW in dieser Frage zu einer anderen Einschätzung wie die Stadt Neustadt und der Bezirksverband? Wie begründet der Kreis seine positive Stellungnahme? Der für die Sonderprüfungen mit Renncharakter abgesperrte Abschnitt im Bereich der Kalmit liegt in einer Entwicklungszone des Biosphärenreservats. Besonderer Schutzzweck der Entwicklungszonen ist es laut Landesverordnung, „modellhafte Projekte zur Nachhaltigkeit im Sinne des MAB-Programms der UNESCO insbesondere zur Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Vermarktung von regionalen Produkten und zur touristischen Entwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung zu etablieren, die den Ansprüchen der Menschen generationenübergreifend gerecht wird und gleichzeitig Natur und Umwelt schont.“ Inwieweit stellt nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße die Rallye Südliche Weinstraße „ein modellhaftes Projekt zur Nachhaltigkeit“ dar? Inwieweit fördert die Rallye Südliche Weinstraße nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße die Energie- und Ressourceneffizienz? Und inwieweit hat die Rallye Südliche Weinstraße nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße zur touristischen Entwicklung beigetragen, wo doch explizit keine Zuschauer zugelassen waren und andererseits Wanderer und Besucher von Zielen im Umfeld der Strecke ausgesperrt wurden? Inwieweit wird durch die Rallye Südliche Weinstraße nach Auffassung des Kreises Südliche Weinstraße eine „umweltgerechte Entwicklung“ etabliert, die Natur und Umwelt schont?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rolf Schlicher Anfragenr: 245547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245547/ Postanschrift Rolf Schlicher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rolf Schlicher
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr geehrter Herr Schlicher, wir haben Ihre o. g. Anfrage am 05.04.2022 erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße (Anfrage- Nr. 245547)
Datum
7. April 2022 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlicher, wir haben Ihre o. g. Anfrage am 05.04.2022 erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr geehrter Herr Schlicher, die Rallye Südliche Weinstraße am 26. Februar 2022 führte zum Teil durch Entwicklu…
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
Anfrage Nr. 245547; Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße
Datum
8. April 2022 13:22
Status
Sehr geehrter Herr Schlicher, die Rallye Südliche Weinstraße am 26. Februar 2022 führte zum Teil durch Entwicklungszonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald. Die Zulässigkeit von Motorsportveranstaltungen im Biosphärenreservat bestimmt sich nach der Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald vom 20.07.2020 (GVBl. S. 337). Im § 7 Abs. 2 der Landesverordnung ist festgelegt, dass das Einvernehmen zu Motorsportveranstaltungen nur versagt werden kann, wenn der Schutzzweck der Verordnung (definiert im § 4) erheblich beeinträchtigt wird. Wir konnten zu der Rallye SÜW unser Einvernehmen erteilen, da durch die Veranstaltung keine erhebliche Schutzzweckbeeinträchtigung zu erwarten war. >Die Rallye fand am 26. Februar statt. D. h. außerhalb der allgemeinen Brut- und Setzzeit. >Es handelte sich um eine eintägige Veranstaltung. >Die Rallye wurde auf öffentlichen, klassifizierten Straßen durchgeführt. Dort wo Kraftfahrzeuge jederzeit in beliebiger Anzahl fahren dürfen. >An der Veranstaltung haben lediglich 120 Fahrzeuge, die alle für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, teilgenommen. Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schlicher
Sehr geehrte Damen und Herren, guten Tag Herr Dümmler, Besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Eine Zusatzfrage mö…
An Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Details
Von
Rolf Schlicher
Betreff
AW: Anfrage Nr. 245547; Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße [#245547]
Datum
11. April 2022 08:28
An
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, guten Tag Herr Dümmler, Besten Dank für Ihre schnelle Antwort. Eine Zusatzfrage möchte ich gerne stellen: Die vom Veranstalter ursprünglich geplante Streckenführung sah ja eine größere Wertungsprüfung vor, die neben der Kalmitstraße auch Teile der Totenkopfstraße umfasste. Die Stadt Neustadt, auf deren Gemarkung Teile der Totenkopfstraße liegen, erhob gegen diese Streckenführung Einwände. Diese wurde anschließend so geändert, dass der Gemarkungsbereich der Stadt Neustadt nicht mehr betroffen war. Der Streckenabschnitt, der zum Neustadter Gebiet gehört, grenzt direkt an den Abschnitt „Kalmitstraße“ an, für den der Kreis Süw zuständig ist. Beide Abschnitte liegen in der Entwicklungszone, für beide gelten die gleichen Schutzzwecke des Biosphärenreservats. - Wieso kommt der Kreis Süw dennoch zu einer völlig anderen Beurteilung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der Wertungsprüfung als die Stadt Neustadt? - Hat die Stadt Neustadt bei Ihrer Beurteilung nach Auffassung des Kreises Süw ihren Ermessensspielraum überschritten? Mit freundlichen Grüßen Rolf Schlicher Anfragenr: 245547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245547/

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Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Sehr geehrter Herr Schlicher, als Kreisverwaltung Südliche Weinstraße können wir nicht für die Stadt Neustadt sp…
Von
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
Betreff
Antwort: AW: Anfrage Nr. 245547; Genehmigung Rallye Südliche Weinstraße [#245547]
Datum
11. April 2022 08:45
Status
Sehr geehrter Herr Schlicher, als Kreisverwaltung Südliche Weinstraße können wir nicht für die Stadt Neustadt sprechen. Wir können lediglich unsere Entscheidung darlegen und begründen. Die ablehnende Stellungnahme der Stadt Neustadt ist auch obsolet, da nach der Ablehnung eine Umplanung der Rallye erfolgte und städtisches Gebiet nicht mehr betroffen war. Mit freundlichen Grüßen