Genehmigung und Beschwerden FunDomio

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Dortmund hat den Westfalenhallen und der FunDomio Freizeitwelt GmbH genehmigt, den Fuß und Radweg zwischen der Strobel Allee und der Brücke zum Kreuzviertel einzuschränken.

Trotz mehrfacher Beschwerden wurde ein behindertengerechter Durchgang nicht eingereicht und von der Stadt Dortmund nicht überprüft

Bitte senden sie mir die Pläne aufgrund derer die Genehmigung der Einschränkungen erteilt wurde.
Bitte senden sie mir zusätzlich alle Kommunikation die mit den Westfalenhallen oder der FunDomio Freizeitwelt GmbH nach Beschwerden von Bürgern geführt wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Dortmund ha…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung und Beschwerden FunDomio [#195354]
Datum
16. August 2020 12:02
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Stadt Dortmund hat den Westfalenhallen und der FunDomio Freizeitwelt GmbH genehmigt, den Fuß und Radweg zwischen der Strobel Allee und der Brücke zum Kreuzviertel einzuschränken. Trotz mehrfacher Beschwerden wurde ein behindertengerechter Durchgang nicht eingereicht und von der Stadt Dortmund nicht überprüft Bitte senden sie mir die Pläne aufgrund derer die Genehmigung der Einschränkungen erteilt wurde. Bitte senden sie mir zusätzlich alle Kommunikation die mit den Westfalenhallen oder der FunDomio Freizeitwelt GmbH nach Beschwerden von Bürgern geführt wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195354/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 16.08.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hier…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 16.08.2020
Datum
18. August 2020 09:00
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 16.08.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 16.08.2020 [#195354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmig…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 16.08.2020 [#195354]
Datum
19. September 2020 07:34
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung und Beschwerden FunDomio“ vom 16.08.2020 (#195354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195354/
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 19.09.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antra…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 19.09.2020
Datum
21. September 2020 08:38
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag fragdenstaat.de, Antragsteller/in Antragsteller/in [#195354], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 18.09.2020. Diese habe ich an das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW-
Datum
22. September 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Hallo, als Anlage erhalten Sie die gewünschten Informationen. Die Schwärzungen erfolgten aus Gründen des Datenschutzes. Es handelt sich um eine einfache gebührenfreie Auskunft nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- [#195354] Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für ih…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW -IFG NRW- [#195354]
Datum
22. September 2020 13:31
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für ihre Antwort! Hallo [geschwärzt], Wie sie sicher gelesen haben, ging es in meiner Anfrage um den Verbindungsweg zwischen der Strobel Allee und der Brücke zum Kreuzviertel. Aus den von ihnen zugesagten Unterlagen kann ich keinen vorgeschriebenen Weg erkennen. Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn [geschwärzt] wurde mir mitgeteilt, dass diese Informationen in seiner Abteilung nicht vorhanden sind. War der Weg also nicht Teil des Genehmigungsverfahrens der Stadt zur FunDomio? Da ich selbst eine Beschwerde über diesen Weg geschrieben habe und mir versichert wurde, dass der Veranstalter angeschrieben wurde, bin ich verwundert über die geringe Anzahl der Beschwerden. Gibt es noch andere Abteilungen in der Stadt Dortmund die solche Beschwerden bearbeiten? Insgesamt bin ich nicht begeistert davon, immer IFG Anträge stellen zu müssen um Informationen zu bekommen. Den Lageplan hatte ich auch am 10. Juli formlos in einer Mail angefragt. Leider ohne eine Antwort zu bekommen. Leider konnte ich sie auch telefonisch nicht erreichen, da sie keine Durchwahl angegeben haben. Wenn sie mir ihre Nummer senden, können wir offene Punkte sicher schnell klären. Viele Grüße [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 195354 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 22.09.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 22.09.2020
Datum
24. September 2020 12:17
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre Mail vom 23.09.2020 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Ihre Anfrage leite ich an das Tiefbauamt weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 22.09.2020 [#195354] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmig…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 22.09.2020 [#195354]
Datum
18. Dezember 2020 10:34
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung und Beschwerden FunDomio“ vom 16.08.2020 (#195354) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195354/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Email vom 22.09.2020 [#195354] Sehr << Anrede >> vielen Dank für das nette Gespräch! Ich beg…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Email vom 22.09.2020 [#195354]
Datum
7. März 2021 17:44
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das nette Gespräch! Ich begrüße es sehr, dass nun die Abteilung Datenschutz die Bearbeitung der IFG Anfragen übernimmt. Ich fasse das Gespräch dennoch kurz zusammen, damit bei fragedenstaadt.de jeder das Ergebnis der Anfrage lesen kann. 1) Die Stadt Dortmund macht den Westfalenhallen keinerlei Vorschriften wie der Weg zwischen der Fußgängerbrücke über die B1 und der Strobelallee auszusehen hat. 2) Es kann bei der Stadt nicht mehr nachverfolgt werden wie viele Beschwerden es zu dieser Veranstaltung gegeben hat, noch kann danach gesucht werden. Obwohl ich als Antragssteller darauf hingewiesen habe, dass es noch mindestens zwei weitere Beschwerden gegeben hat konnten diese nicht aufgefunden werden. 3) Es konnte auch keine weitere Kommunikation mit dem Veranstalter gefunden werden. Analog zu Punkt 2 heißt es nicht, dass es keine gab. Sollte ich etwas missverstanden haben, bitte ich sie mich zu berichtigen. Für mich ist diese Anfrage, wenn auch sehr unbefriedigend, abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195354/