Genehmigung und Details zur Videoüberwachung
Seit dem 27. Januar 2017 hängt an der Ecke Brunnenstraße / Merowingerstraße in Düsseldorf-Bilk eine Videoüberwachungsanlage an einem Oberleitungsmasten der Rheinbahn. Zu dieser Anlage bitte ich um folgende Informationen:
- schriftliche Meldung und Genehmigung über den Betrieb (entweder gerichtet an und genehmigt von der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes NRW oder durch die betriebseigene Datenschutzbeauftragte, siehe §4d (1) BDSG)
- Zu welchem Zweck wurde diese Kamera aufgehangen?
- Ist diese Kamera in Betrieb? Wenn ja, seit wann?
- Warum ist der Umstand der Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle entgegen der Vorgabe in §6B (2) BDSG nicht gekennzeichnet?
- Um welches Kameramodell handelt es sich (Bitte genaue Typenbezeichnung sowie den Hersteller nennen)? Ich bitte außerdem um folgende Informationen zu der Kamera: Auflösung, eingesehener Bereich, Betriebszeiten
- Wie wird sicher gestellt, dass die Videoaufzeichnung nicht die Privatsphäre der umliegend wohnenden Menschen beeinträchtigt, also nicht in Wohnungen etc. gefilmt werden kann?
- Werden die Aufnahmen gespeichert?Wenn ja, wie lange?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum23. April 2017
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27. Mai 2017
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