Genehmigung und Details zur Videoüberwachung

Seit dem 27. Januar 2017 hängt an der Ecke Brunnenstraße / Merowingerstraße in Düsseldorf-Bilk eine Videoüberwachungsanlage an einem Oberleitungsmasten der Rheinbahn. Zu dieser Anlage bitte ich um folgende Informationen:

- schriftliche Meldung und Genehmigung über den Betrieb (entweder gerichtet an und genehmigt von der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes NRW oder durch die betriebseigene Datenschutzbeauftragte, siehe §4d (1) BDSG)

- Zu welchem Zweck wurde diese Kamera aufgehangen?

- Ist diese Kamera in Betrieb? Wenn ja, seit wann?

- Warum ist der Umstand der Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle entgegen der Vorgabe in §6B (2) BDSG nicht gekennzeichnet?

- Um welches Kameramodell handelt es sich (Bitte genaue Typenbezeichnung sowie den Hersteller nennen)? Ich bitte außerdem um folgende Informationen zu der Kamera: Auflösung, eingesehener Bereich, Betriebszeiten

- Wie wird sicher gestellt, dass die Videoaufzeichnung nicht die Privatsphäre der umliegend wohnenden Menschen beeinträchtigt, also nicht in Wohnungen etc. gefilmt werden kann?

- Werden die Aufnahmen gespeichert?Wenn ja, wie lange?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2017
  • Frist
    27. Mai 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
23. April 2017 13:58
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 27. Januar 2017 hängt an der Ecke Brunnenstraße / Merowingerstraße in Düsseldorf-Bilk eine Videoüberwachungsanlage an einem Oberleitungsmasten der Rheinbahn. Zu dieser Anlage bitte ich um folgende Informationen: - schriftliche Meldung und Genehmigung über den Betrieb (entweder gerichtet an und genehmigt von der Landesdatenschutzbeauftragten des Landes NRW oder durch die betriebseigene Datenschutzbeauftragte, siehe §4d (1) BDSG) - Zu welchem Zweck wurde diese Kamera aufgehangen? - Ist diese Kamera in Betrieb? Wenn ja, seit wann? - Warum ist der Umstand der Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle entgegen der Vorgabe in §6B (2) BDSG nicht gekennzeichnet? - Um welches Kameramodell handelt es sich (Bitte genaue Typenbezeichnung sowie den Hersteller nennen)? Ich bitte außerdem um folgende Informationen zu der Kamera: Auflösung, eingesehener Bereich, Betriebszeiten - Wie wird sicher gestellt, dass die Videoaufzeichnung nicht die Privatsphäre der umliegend wohnenden Menschen beeinträchtigt, also nicht in Wohnungen etc. gefilmt werden kann? - Werden die Aufnahmen gespeichert?Wenn ja, wie lange?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt überwacht hier niemanden. Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an de…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
3. Mai 2017 07:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Stadt überwacht hier niemanden. Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an den LDI NRW. mfG
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir bewusst, dass die Stadt diese Video…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
20. Mai 2017 14:15
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin mir bewusst, dass die Stadt diese Videoüberwachungsanlage nicht betreibt. Auch wenn die Rheinbahn bei der ersten Kontaktaufnahme im Januar noch angab, dass für die Kamera die Stadt verantwortlich sei, weiß ich in der Zwischenzeit dank der Landesdatenschutzbeauftragten, dass die Rheinbahn sehr wohl verantwortlich ist. Da es sich bei der Rheinbahn zu 100% um ein städtisches Unternehmen handelt, habe ich mich mit meinem Anliegen an Sie gewendet. Sollten Sie nicht unmittelbar zuständig sein, möchte ich Sie bitten, meine Anfrage an die entsprechende Person bei der Rheinbahn selbst weiter zu leiten. Vielen Dank vorab und freundliche Grüße ... Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Düsseldorf
mit der Bitte um weitere Bearbeitung. ----- Weitergeleitet von
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: AW: WG: Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
7. Juni 2017 13:00
Status
Warte auf Antwort
mit der Bitte um weitere Bearbeitung. ----- Weitergeleitet von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Hallo , parallel gehe ich der Sache bei nach. Sollten Sie noch Schriftverkehr dazu mit LDI NRW haben, so bitte i…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: AW: WG: Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
7. Juni 2017 13:13
Status
Warte auf Antwort
Hallo , parallel gehe ich der Sache bei nach. Sollten Sie noch Schriftverkehr dazu mit LDI NRW haben, so bitte ich um Weiterleitung. mfG
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, diese E-Mail nimmt Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung und D…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: WG: Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
6. Juli 2017 17:04
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, diese E-Mail nimmt Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung und Details zur Videoüberwachung“ vom 23.04.2017 (#21138). Leider habe ich in dieser Sache von Ihnen nichts mehr gehört. Da ich mich parallel auch direkt an die Landesdatenschutzbeauftragte gewandt habe, habe ich nach 4,5 Monaten Wartezeiten zwar einige Informationen über diesen Weg erhalten. Die folgenden angefragten Informationen fehlen aber noch: - Warum ist der Umstand der Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle entgegen der Vorgabe in §6B (2) BDSG nicht gekennzeichnet? - Um welches Kameramodell handelt es sich (Bitte genaue Typenbezeichnung sowie den Hersteller nennen)? Ich bitte außerdem um folgende Informationen zu der Kamera: Auflösung, eingesehener Bereich, Betriebszeiten - Wie wird sicher gestellt, dass die Videoaufzeichnung nicht die Privatsphäre der umliegend wohnenden Menschen beeinträchtigt, also nicht in Wohnungen etc. gefilmt werden kann? Ich bitte Sie, mir den aktuellen Stand ihrer Nachforschungen mitzuteilen. Freundliche Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihre Anfrage vom 06.07.2017 kann ich Ihnen nachfolgende Auskunft erteilen: Frag…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
Antwort: WG: AW: WG: AW: WG: Genehmigung und Details zur Videoüberwachung [#21138]
Datum
11. Juli 2017 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihre Anfrage vom 06.07.2017 kann ich Ihnen nachfolgende Auskunft erteilen: Frage: Warum ist der Umstand der Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle entgegen der Vorgabe in §6B (2) BDSG nicht gekennzeichnet? Antwort: §6b (2) BDSG ist nicht maßgeblich. Frage: Um welches Kameramodell handelt es sich (Bitte genaue Typenbezeichnung sowie den Hersteller nennen)? Ich bitte außerdem um folgende Informationen zu der Kamera: Auflösung, eingesehener Bereich, Betriebszeiten Antwort: Grundig GCI-C0745P-1. Für die Verkehrsbeobachtung sind voreingestellte Bildausschnitte festgelegt, bei denen die Aspekte der Privatsphäre berücksichtigt sind. Die Möglichkeit zur Aufschaltung auf die Kamera ist zeitlich nicht eingeschränkt. Frage: Wie wird sichergestellt, dass die Videoaufzeichnung nicht die Privatsphäre der umliegend wohnenden Menschen beeinträchtigt, also nicht in Wohnungen etc. gefilmt werden kann? Antwort: Es werden keine Aufzeichnungen vorgenommen. Mit freundlichen Grüßen