Genehmigung Verkehrsschau Zeitraumabweichung

Die Genehmigung an die Stadt Lippstadt von dem Zweijahreszeitraum der Verkehrsschau abzuweichen (VwV-StVO §45, Randnummer 57, 58).
Diese Anfrage basiert darauf, dass zwischen den Verkehrsschauen am 25. September 2014 und 5. Oktober 2017 3 Jahre und 10 Tage liegen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2019
  • Frist
    1. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
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Betreff
Genehmigung Verkehrsschau Zeitraumabweichung [#63139]
Datum
29. März 2019 12:37
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Genehmigung an die Stadt Lippstadt von dem Zweijahreszeitraum der Verkehrsschau abzuweichen (VwV-StVO §45, Randnummer 57, 58). Diese Anfrage basiert darauf, dass zwischen den Verkehrsschauen am 25. September 2014 und 5. Oktober 2017 3 Jahre und 10 Tage liegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in falls eine solche vorliegt, möchte ich Sie bitten mir diese zeitnah zu übermiiteln u…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
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Betreff
AW: Genehmigung Verkehrsschau Zeitraumabweichung [#63139]
Datum
2. Mai 2019 09:41
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in falls eine solche vorliegt, möchte ich Sie bitten mir diese zeitnah zu übermiiteln und ansonsten mir mitzuteilen, dass eine solche nicht vorliegt, da die gesetzlich vorgeschriebene Frist mittlerweile überschritten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail an den Betriebssitz ist an mich weiter geleitet worden. Würden Sie mir bi…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Genehmigung Verkehrsschau Zeitraumabweichung [#63139]
Datum
13. Mai 2019 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail an den Betriebssitz ist an mich weiter geleitet worden. Würden Sie mir bitte kurz mitteilen (gern auch telefonisch), ob Sie eine bestimmte Verkehrsschau meinen oder allgemeine Auskünfte zum zeitlichen Ablauf von Verkehrsschauen möchten? Ein allgemeiner Hinweis: Verkehrsschauen werden seitens der jeweiligen Straßenverkehrsbehörden organisiert und durchgeführt. Der Landesbetrieb Straßenbau setzt dann als Straßenbaulastträger die beschlossenen Maßnahmen um. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner ersten Email vom 29. März frage ich nach einer bestimmten Verkehrsschau…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Genehmigung Verkehrsschau Zeitraumabweichung [#63139]
Datum
13. Mai 2019 15:25
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in meiner ersten Email vom 29. März frage ich nach einer bestimmten Verkehrsschau. Den Text meiner ersten Anfrage habe ich ihnen nochmals beigefügt: Die Genehmigung an die Stadt Lippstadt von dem Zweijahreszeitraum der Verkehrsschau abzuweichen (VwV-StVO §45, Randnummer 57, 58). Diese Anfrage basiert darauf, dass zwischen den Verkehrsschauen am 25. September 2014 und 5. Oktober 2017 3 Jahre und 10 Tage liegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63139 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall würde ich Sie bitten, sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt Lippst…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: WG: Genehmigung Verkehrsschau Zeitraumabweichung [#63139]
Datum
14. Mai 2019 11:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in diesem Fall würde ich Sie bitten, sich direkt an das Ordnungsamt der Stadt Lippstadt zu wenden, da Verkehrsschauen von organisiert und durchgeführt werden. Von dort werden Sie eine Antwort erhalten können. Mit freundlichen Grüßen