Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/

= Zum Hintergrund =

Die Website https://tech.4germany.org/ wirbt mit dem Wappen der Bundeskanzleramtes mit dem darauf abgebildeten Bundesadler.

Der Website https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/bundesadler.html habe ich entnommen

> Zitatanfang
Bundesadler bzw. Hoheitszeichen

Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes

Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Genehmigungen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art. Zudem verfolgt und ahndet es Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes. Dazu gehören der Bundesadler, das Bundeswappen, die Dienstflaggen des Bundes sowie diesen zum Verwechseln ähnliche Darstellungen.
> Zitatende

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Genehmigung…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/ [#186673]
Datum
14. Mai 2020 09:03
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/ = Zum Hintergrund = Die Website https://tech.4germany.org/ wirbt mit dem Wappen der Bundeskanzleramtes mit dem darauf abgebildeten Bundesadler. Der Website https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/B/bundesadler.html habe ich entnommen > Zitatanfang Bundesadler bzw. Hoheitszeichen Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Genehmigungen zur Verwendung des Bundesadlers auf Darstellungen aller Art. Zudem verfolgt und ahndet es Ordnungswidrigkeiten nach § 124 OWiG bei unbefugter Benutzung der geschützten Hoheitszeichen des Bundes. Dazu gehören der Bundesadler, das Bundeswappen, die Dienstflaggen des Bundes sowie diesen zum Verwechseln ähnliche Darstellungen. > Zitatende
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186673 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Gustav Wall
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung zur Verwendung des Bundesadl…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/ [#186673]
Datum
17. Juni 2020 06:12
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/“ vom 14.05.2020 (#186673) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 186673 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186673/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverwaltungsamt
Z I 5-i-270b/20 - Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/ [#186673]…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
Z I 5-i-270b/20: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/ [#186673]
Datum
18. Juni 2020 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 5-i-270b/20 - Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website https://tech.4germany.org/ [#186673] Sehr geehrter Herr Wall, bei dem auf der Website https://tech.4germany.org/ abgebildeten Bildwortmarke (Adler mit Säule) mit Hinweis auf die Schirmherrschaft des Bundeskanzleramtes handelt es sich um keine Darstellung des Bundesadlers laut "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20.01.1950 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-1 veröffentlichten bereinigten Fassung" http://www.gesetze-im-internet.de/bwapp… , sodass das Bundesverwaltungsamt nicht für die Genehmigung der Verwendung zuständig ist. Vielmehr handelt es sich bei der Bildwortmarke um eine gestalterische Darstellung aus dem Styleguide der Bundesregierung , den Sie unter https://styleguide.bundesregierung.de/s… erläutert finden: Danach wird die Bundesregierung durch ihr Corporate Design mit einer eigenständigen Identität sichtbar: Es bestimmt ihr charakteristisches visuelles Profil und schafft damit eine einheitliche Basis für eine erfolgreiche Kommunikation. Das Corporate Design wird medienübergreifend im Print- und Onlinebereich eingesetzt und ist für die Kommunikation nach innen und außen verbindlicher Ausdruck der Corporate Identity der Bundesregierung. Klammer und Dachmarke des Corporate Design ist die seit 1999 eingesetzte Bildwortmarke der Bundesregierung. Der Styleguide der Bundesregierung beinhaltet alle Vorgaben für das visuelle Erscheinungsbild der Bundesregierung im Geschäfts-, Print- und Onlinebereich. Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999. Die Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Corporate Design obliegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen dorthin. Mit freundlichen Grüßen