Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen

Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für das Jahr 2017 aufgeschlüsselt nach:
- Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
- Anzahl angezeigte Tierversuche
- jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge

Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2019
  • Frist
    1. Februar 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl genehmi…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
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Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen [#35460]
Datum
2. Januar 2019 17:51
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für das Jahr 2017 aufgeschlüsselt nach: - Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche - Anzahl angezeigte Tierversuche - jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. g. Anfrage gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 02.01.2019 beantworten…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
LIFG_Anfrage Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen [#35460]
Datum
11. Januar 2019 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. g. Anfrage gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 02.01.2019 beantworten wir wie folgt: Im Jahr 2017 wurden beim Regierungspräsidium Tübingen 220 genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben bearbeitet. 6 genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge wurden abgelehnt. Im Jahr 2017 wurden darüber hinaus 26 nach § 8a TierSchG anzeigepflichtige Versuchsvorhaben bearbeitet. Einer Erweiterung eines anzeigepflichtigen Versuchsvorhabens wurde nicht zugestimmt. Die Anzahl der zurückgezogenen Anträge wird nicht statistisch erfasst, somit liegen diesbezüglich keine Zahlen vor. Mit freundlichen Grüßen