Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen

Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für das Jahr 2016 aufgeschlüsselt nach:
- Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
- Anzahl angezeigte Tierversuche
- jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge

Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2017
  • Frist
    7. Juli 2017
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl genehmi…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
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Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen [#21759]
Datum
7. Juni 2017 16:54
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für das Jahr 2016 aufgeschlüsselt nach: - Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche - Anzahl angezeigte Tierversuche - jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Tübingen
Anfrage nach LIFG vom 7.6.17 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage gemäß Landesinformationsfreiheitsgese…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
Anfrage nach LIFG vom 7.6.17
Datum
14. Juni 2017 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 07.06.2017 beantworten wir wie folgt: Im Jahr 2016 wurden beim Regierungspräsidium Tübingen 247 genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben beantragt. In 178 Fällen wurden zu den vorgelegten Tierversuchsanträgen Rückfragen gestellt, denen zufolge die Anträge vom Antragsteller entsprechend modifiziert werden mussten; in sieben Fällen wurden Neuanträge gefordert. Ein Antrag wurde abgelehnt. Im Jahr 2016 wurden darüber hinaus 40 nach § 8a TierSchG anzeigepflichtige Versuchsvorhaben bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen