Genehmigungen für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe der HPA

Alle Genehmigungsbescheide zur Beförderung radioaktiver Stoffe aus den Jahren 2010-2018, die der HPA, der Deutschen Bahn oder weiteren Unternehmen, die Beförderungen über das Schienennetz der HPA durchführen nach §16 StrlSchV erteilt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte…
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungen für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe der HPA [#35471]
Datum
2. Januar 2019 21:05
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle Genehmigungsbescheide zur Beförderung radioaktiver Stoffe aus den Jahren 2010-2018, die der HPA, der Deutschen Bahn oder weiteren Unternehmen, die Beförderungen über das Schienennetz der HPA durchführen nach §16 StrlSchV erteilt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
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Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Januar 2019 21:05
Status
Anfrage abgeschlossen

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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Genehmigung für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe HPA #35471 Sehr Antragsteller/in die Behörde für Ge…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Genehmigung für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe HPA #35471
Datum
16. Januar 2019 13:39
Status
Sehr Antragsteller/in die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat keine Zuständigkeit für die Deutsche Bahn. Zuständige Behörde für die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen und für die Überwachung von Gefahrguttransporten auf der Schiene ist das Eisenbahn-Bundesamt (Heinemannstraße 6, 531175 Bonn). Sollten Sie den Wunsch haben, dass wir Ihre Anfrage einschließlich ihrer E-Mailadresse an das Eisenbahnbundesamt weiterleiten, bitten wir um schriftliche Zustimmung. Mit freundlichen Grüßen