Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464
Alle zuletzt eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach §42 PBefG sowie die zugehörige vorhandenen Unterlagen und die gegebenenfalls erteilte Genehmigung für die Linien 115, 160 und 464 im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.
Ergebnis der Anfrage
Der LBM hat die Antragsschreiben und die beantragten Fahrpläne, Stellungnahmen bzw. Anhörungen sowie Entscheidungen und Genehmigungen inklusive genehmigter Fahrpläne übersendet und die Genehmigungsverfahren im Begleitschreiben ausführlich erläutert.
Es wird jedoch explizit auf das Nichteinverständnis der Veröffentlichung der Dokumente und dessen mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.
Auf eine Prüfung, ob Kosten geltend zu machen sind, wurde aufgrund von Begleitumständen verzichtet, hätten aber wohlmöglich in der Größenordnung von rund. 180,- € gelegen.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Januar 2019
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1. März 2019
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