Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464

Alle zuletzt eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach §42 PBefG sowie die zugehörige vorhandenen Unterlagen und die gegebenenfalls erteilte Genehmigung für die Linien 115, 160 und 464 im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.

Ergebnis der Anfrage

Der LBM hat die Antragsschreiben und die beantragten Fahrpläne, Stellungnahmen bzw. Anhörungen sowie Entscheidungen und Genehmigungen inklusive genehmigter Fahrpläne übersendet und die Genehmigungsverfahren im Begleitschreiben ausführlich erläutert.

Es wird jedoch explizit auf das Nichteinverständnis der Veröffentlichung der Dokumente und dessen mögliche Rechtsfolgen hingewiesen.

Auf eine Prüfung, ob Kosten geltend zu machen sind, wurde aufgrund von Begleitumständen verzichtet, hätten aber wohlmöglich in der Größenordnung von rund. 180,- € gelegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle zuletzt e…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464 [#52327]
Datum
28. Januar 2019 01:55
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle zuletzt eingegangenen Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen Linienverkehr nach §42 PBefG sowie die zugehörige vorhandenen Unterlagen und die gegebenenfalls erteilte Genehmigung für die Linien 115, 160 und 464 im Verkehrsverbund Rhein-Mosel.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer u. a. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464 [#52327]
Datum
29. Januar 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer u. a. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PB…
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Von
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Betreff
AW: WG: Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464 [#52327]
Datum
1. März 2019 09:17
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464“ vom 28.01.2019 (#52327) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir beabsichtigen eine Beantwortung auf dem Postweg. Bit…
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: WG: Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464 [#52327]
Datum
1. März 2019 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir beabsichtigen eine Beantwortung auf dem Postweg. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, sodann erhalten Sie die gewünschten Informationen auf dem Postweg. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersende ich Ihnen meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
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Betreff
AW: WG: Genehmigungen für einen Linienverkehr (§ 42 PBefG) - VRM-Linien 115, 160 und 464 [#52327]
Datum
1. März 2019 11:51
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersende ich Ihnen meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52327 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>