RatherSeeSeefest2017.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Genehmigungen und Anfragen für "Seefest" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet Rather See“
| Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadthaus Deutz - Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskun fe 7 irn cr Telefon iMiEEESEEEEEEE 1 =1< 12 EEE, E-Mail umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt nie www. - i Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Internet stadt-koeln.de | 57000 Sprechzeiten CDU Köln ui, Mo. u. Do. 08.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 18.00 Uhr Mi. u. Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien 1, 3, 4, 9 Bus Linien 150, 153, 156 S-Bahn Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-/RB- und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 572/66-6.002_8-0587-110-17/03 26.04.2017 4. Seefest Köln — Rath-Heumar hier: Anordnung zur Abwehr von Gefahren ne am 01. Mai 2017 soll ein Fest der CDU Kalk am Rather See stattfinden. In der Mail vom 19.04.2017 (Anlage 1) habe ich von der CDU Kalk Informationen zu den Si- cherheitsvorkehrungen und zu den Aktivitäten am See erhalten. Die Veranstaltung ist am südwestlichen Ufer des Sees geplant (Anlage 2). In diesem Bereich wurden Herrichtungsmaßnahmen zur Errichtung eines Badestrandes durchgeführt. Die Standsicherheit ist nicht nachgewiesen. Es besteht Gefahr für Leib und Leben. Hiermit ordne ich folgende Maßnahmen nach 8 14 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) an: 1. Sicherstellung des Badeverbots durch den Einsatz von aktiven Helfern (alle 50 m), die vom Veranstalter autorisiert und berechtigt sind, die Gäste auf das Badeverbot hinzuweisen und bei drohendem Verstoß diese Personen vom Uferbereich wegzu- schicken 2. Aufstellen einer Beschilderung in ausreichender Zahl und auf Pfählen mit deutlich lesbarem Verbot, dass das Betreten des Uferbereichs und das Baden verboten ist 3. Begrenzung des zulässigen Veranstaltungsbereichs (Anlage 2) mit Flatterband oder einer gleichwertigen Absicherung mit deutlichem Abstand zur Uferzone, so dass alle anderen Bereiche außerhalb des Veranstaltungsbereichs nicht betreten werden kön- nen : 4. Gewährleistung des Rettungsdienstes durch den DLRG 5. Bereitstellung von ausreichend Toilettenwagen, da sich die Veranstaltung im Bereich der Wasserschutzgebietszone Ill A des Wasserwerks Weiler befindet 6. Fahrzeuge dürfen nicht auf dem Gelände geparkt werden Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 I2
Die Oberbürgermeisterin Seite 2 7. Der Abstand vom „Festplatz“ zum Wasser muss mind. 25m betragen 8. Das Betreten der Vegetation ist verboten 9. Lichtabstrahlungen in die Vegetation oder den Himmel sind verboten 10. Das Abbrennen von Feuerwerken ist verboten 11. Jegliche Beunruhigung von besonders geschützten Arten wird untersagt 12. Es ist insbesondere verboten Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Wohn, Brut- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (844(1) BNatSchG) 13. Die Sicherheitsvorkehrungen sind vor Beginn des Festes durch einen Verantwortli- chen zu überprüfen und abzunehmen. Der Verantwortliche ist der IWA bis zum 28.04.2017 zu be- nennen. Ein Betreten des Ufers und des Bereichs außerhalb des zulässigen Veranstaltungsbereichs ist auch in diesem Jahr ausdrücklich untersagt. Jeder Verstoß gegen die o.g. Anordnungen wird seitens der Stadt Köln nicht hingenommen. Sie müssen damit rechnen, dass ein Ver- stoß rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwal- tungsgericht Köln, in Köln, eingelegt werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. ? Gleichlautende Verfügungen sind dem Grundstückseigentümer, Betreiber sowie der CDU Köln Stadtbezirk Kalk zugegangen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag nu Anlage 1: E-Mail der CDU Kalk vom 19.04.2017 Anlage 2: Veranstaltungsbereich
N | a ds Gesendet: Mittwoch, 19. April 2017 09:16 An: CEERIETEn Ce: OO EEE Betreff: Rather Seefest- CDU Anlagen: Seefest 2017 Flyer.pdf; Zuwegung.png; Lageplan mit Besucherbereich.png Schr RE vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir nehmen zu dem Genehmigungsverfahren wie folgt Stellung: 1. Ort der Veranstaltung Das Rather Seefest findet auf dem Privatgelände an der Rösrather Straße zwischen Rath/Heumar und Brück statt. Wir beschränken uns auf den Bereich der zukünftigen Freibadflächen, die bereits planiert sind. Der „Festplatz“ befindet sich links neben der Abwegung zum See. Das Gelände ist frei zugänglich und eine Bühne wird nicht aufgebaut. 2. Zuwegung zur Veranstaltung Die Zuwegung zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich über die Rösrather Straße. Der Weg ist ausgeschildert. 3. Besucherzahl Zu der Veranstaltung kommen ca. 500 Besucher. 4. Beschreibung der Veranstaltung und geplante Aktivitäten Wir möchten mit unserem Seefest auch in diesem Jahr die Bürger der umliegenden Stadtteile über die zukünftige Entwicklung des Geländes informieren. Für Essen und Trinken werden Zelte aufgebaut und wir bieten auch ein sportliches Angebot an (mobile Minigolfanlage). 5. Geplante Sicherheitsvorkehrungen Der Umlauf um den See wird mit einem PKW für den Göring verstellt. Aktive Helfer sorgen für. die Einhaltung der Absperrung. Die Firma Wird alle Geräte und Maschinen aus der Kiesgrube entfernen. Die DLRG wird am Ufer zur Freihaltung des Uferbereichs beitragen. Zusätzlich weisen wir mit Durchsagen auf das Badeverbot hin. Eine mobile Toilettenanlage ist vorhanden. Es wird wie in den vergangenen Jahren keine Wasserrutsche.geben. Zur Sicherheit sind auch Feuerlöscher vorhanden. Im Anhang senden wir Ihnen den Veranstaltungsflyer mit einem Lageplan und der Wegbeschreibung. Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, melden Sie sich bei uns. Freundliche Grüße [Seite]