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Genehmigungen zu Sperrungen des Waldes "Vollhöfner Weiden" durch die HPA, Baumfällungen etc.
sämtlicher Schriftwechsel der HPA mit der BUE zum Vollhöfner Wald und Genehmigungen gemäß Landeswaldgesetz der BUE zu den Vollhöfner Wald seit dem 01.01.2019.
Insbesondere interessiert mich, ob die HPA einen Antrag auf ein Betreuungsverbot gemäß §6 Absatz 3 gestellt hat und ob die BUE dieses genehmigt hat.
Sollte die BUE nicht die zuständige Behörde für Genehmigungen zum Landeswaldgesetz sein, bitte ich um umgehende Mitteilung, welche Behörde zuständig ist.
Information nicht vorhanden
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Datum7. November 2019
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10. Dezember 2019
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