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Genehmigungen zu Sperrungen des Waldes "Vollhöfner Weiden" durch die HPA, Baumfällungen etc.

sämtlicher Schriftwechsel der HPA mit der BUE zum Vollhöfner Wald und Genehmigungen gemäß Landeswaldgesetz der BUE zu den Vollhöfner Wald seit dem 01.01.2019.

Insbesondere interessiert mich, ob die HPA einen Antrag auf ein Betreuungsverbot gemäß §6 Absatz 3 gestellt hat und ob die BUE dieses genehmigt hat.

Sollte die BUE nicht die zuständige Behörde für Genehmigungen zum Landeswaldgesetz sein, bitte ich um umgehende Mitteilung, welche Behörde zuständig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Sven Anders
Betreff
Genehmigungen zu Sperrungen des Waldes "Vollhöfner Weiden" durch die HPA, Baumfällungen etc. [#170003]
Datum
7. November 2019 12:50
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
sämtlicher Schriftwechsel der HPA mit der BUE zum Vollhöfner Wald und Genehmigungen gemäß Landeswaldgesetz der BUE zu den Vollhöfner Wald seit dem 01.01.2019. Insbesondere interessiert mich, ob die HPA einen Antrag auf ein Betreuungsverbot gemäß §6 Absatz 3 gestellt hat und ob die BUE dieses genehmigt hat. Sollte die BUE nicht die zuständige Behörde für Genehmigungen zum Landeswaldgesetz sein, bitte ich um umgehende Mitteilung, welche Behörde zuständig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BUE
Datum
7. November 2019 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt und Energie. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt und Energie den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bue/ ( https://www.hamburg.de/bue/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUE“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Anders, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Genehmigungen zu Sperrungen des Waldes "Vollhöfner Weiden" durch die HPA, Baumfällungen etc. [#170003]
Datum
7. November 2019 14:21
Status
Sehr geehrter Herr Anders, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation unter folgender E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen