Genehmigungsbescheid 10/18 v. 29.6.2018 - 16 WKA in 19230 Hoort/Neu Zachun

Anfrage an: StALU Westmecklenburg

In den Unterlagen zur Genehmigung der WKAs Hoort gab es durch den Antragsteller u.a. das Maßnahmenblatt M2 - Vermeidungsmaßnahmen - Renaturierung von 2 Teichen in der Ortslage Hoort.
Im Genehmigungsbescheid taucht diese Maßnahme nicht auf.
Können Sie mir bitte dafür die Begründung zur Kenntnis geben?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An StALU Westmecklenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsbescheid 10/18 v. 29.6.2018 - 16 WKA in 19230 Hoort/Neu Zachun [#227648]
Datum
31. August 2021 16:33
An
StALU Westmecklenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Unterlagen zur Genehmigung der WKAs Hoort gab es durch den Antragsteller u.a. das Maßnahmenblatt M2 - Vermeidungsmaßnahmen - Renaturierung von 2 Teichen in der Ortslage Hoort. Im Genehmigungsbescheid taucht diese Maßnahme nicht auf. Können Sie mir bitte dafür die Begründung zur Kenntnis geben?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227648/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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StALU Westmecklenburg
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach IFG M-V, LUIG, VIG vom 31.08.2021 mit dem Inhalt: "In den Unterl…
Von
StALU Westmecklenburg
Betreff
UIG Anfrage zum Genehmigungsbescheid 10/18 v. 29.6.2018 - 16 WKA in 19230 Hoort/Neu Zachun
Datum
13. September 2021 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,8 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag nach IFG M-V, LUIG, VIG vom 31.08.2021 mit dem Inhalt: "In den Unterlagen zur Genehmigung der WKA Hoort gab es durch den Antragsteller u.a. das Maßnahmenblatt M2 - Vermeidungsmaßnahmen - Renaturierung von 2 Teichen in der Ortslage Hoort. Im Genehmigungsbescheid taucht diese Maßnahme nicht auf. Können Sie mir bitte dafür die Begründung zur Kenntnis geben?" nimmt das StALU WM wie folgt Stellung. In den Antragsunterlagen war als mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der unvermeidbaren Beeinträchtigungen die Maßnahme (M2) "Renaturierung von Gewässern in der Ortslage Hoort" von der Antragstellerin vorgeschlagen. Diese Maßnahme wurde von der unteren Naturschutzbehörde (uNB) mit den Schreiben vom 20.12.2017 und 12.01.2018 als nicht zulässig angesehen ("Da die Teiche in der Ortslage liegen, kann die Maßnahme nicht als Ersatz für die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes anerkannt werden. Auch für die Versiegelung stellt die Maßnahme keinen Ausgleich dar.") Im Zuge dessen und durch die Reduzierung der Kompensationsfläche durch Rücknahme einer beantragten WKA, ist die Maßnahme (M2) "Renaturierung von Gewässern in der Ortslage Hoort" nicht weiter zur Kompensierung des Eingriffes erforderlich.Dies wurde bereits in der abschließenden Stellungnahme der uNB vom 10.04.2018 und auch im Genehmigungsbescheid ohne nochmalige explizite Erwähnung berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen