Genehmigungsfristen der Krankenkassen nach § 13 Absatz 3a Satz 1 SGB V

Der oben genannte Gesetzestext besagt:

"Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden."

Dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Antrag innerhalb der Frist ablehnen mit folgender Begründung?

"Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, haben wir ein Gutachten durch den MDK in Auftrag gegeben. Dieses liegt uns bis heute nicht vor.
Da derzeit nicht nachgewiesen ist, dass die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kostenübernahme durch uns nicht erfolgen. Wir sichern aber zu, dass wir die Leistungsvoraussetzungen nochmals prüfen, sobald uns das Gutachten vorliegt."

Sollte dieses Vorgehen der Krankenkassen legitim sein bitte ich um Übersendung entsprechender Unterlagen, die Ausnahmen wie diese bestätigen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Daniela Joachim
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der oben ge…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Daniela Joachim
Betreff
Genehmigungsfristen der Krankenkassen nach § 13 Absatz 3a Satz 1 SGB V [#193820]
Datum
30. Juli 2020 10:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der oben genannte Gesetzestext besagt: "Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden." Dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Antrag innerhalb der Frist ablehnen mit folgender Begründung? "Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, haben wir ein Gutachten durch den MDK in Auftrag gegeben. Dieses liegt uns bis heute nicht vor. Da derzeit nicht nachgewiesen ist, dass die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann eine Kostenübernahme durch uns nicht erfolgen. Wir sichern aber zu, dass wir die Leistungsvoraussetzungen nochmals prüfen, sobald uns das Gutachten vorliegt." Sollte dieses Vorgehen der Krankenkassen legitim sein bitte ich um Übersendung entsprechender Unterlagen, die Ausnahmen wie diese bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniela Joachim Anfragenr: 193820 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193820/ Postanschrift Daniela Joachim << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniela Joachim

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 30. Juli 2020 Sehr geehrte Frau Joachim, anliegendes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnis. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 30. Juli 2020
Datum
4. August 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Joachim, anliegendes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen