Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts)

Anfrage an: Stadt Ostfildern

Sondergenehminungsunterlagen für den Schutzstreigen innerorts in Scharnhausen an der Nellinger Straße innerorts, aus denen hervorgeht, dass die Mindestbreite nach ERA deutlich unterschritten werden durfte.
Planungsdokumente, aus denen hervorgeht, warum die Regelbreite (125cm) nach ERA nicht eingehalten werden konnte und sogar die Mindestbreite nach ERA (125cm) deutlich unterschritten werden musste (99cm).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    26. März 2021
  • Ein:e Follower:in
Michael Werner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sondergenehmin…
An Stadt Ostfildern Details
Von
Michael Werner
Betreff
Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts) [#213561]
Datum
23. Februar 2021 22:28
An
Stadt Ostfildern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sondergenehminungsunterlagen für den Schutzstreigen innerorts in Scharnhausen an der Nellinger Straße innerorts, aus denen hervorgeht, dass die Mindestbreite nach ERA deutlich unterschritten werden durfte. Planungsdokumente, aus denen hervorgeht, warum die Regelbreite (125cm) nach ERA nicht eingehalten werden konnte und sogar die Mindestbreite nach ERA (125cm) deutlich unterschritten werden musste (99cm).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Werner Anfragenr: 213561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213561/ Postanschrift Michael Werner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Werner
Michael Werner
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen i…
An Stadt Ostfildern Details
Von
Michael Werner
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts) [#213561]
Datum
26. März 2021 09:30
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts)“ vom 23.02.2021 (#213561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Werner Anfragenr: 213561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213561/ Postanschrift Michael Werner << Adresse entfernt >>
Michael Werner
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen i…
An Stadt Ostfildern Details
Von
Michael Werner
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts) [#213561]
Datum
29. April 2021 14:00
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts)“ vom 23.02.2021 (#213561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Werner Anfragenr: 213561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213561/ Postanschrift Michael Werner << Adresse entfernt >>
Michael Werner
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen …
An Stadt Ostfildern Details
Von
Michael Werner
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts) [#213561]
Datum
21. Dezember 2021 11:10
An
Stadt Ostfildern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts)“ vom 23.02.2021 (#213561) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 271 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Werner Anfragenr: 213561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213561/ Postanschrift Michael Werner << Adresse entfernt >>
Michael Werner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Michael Werner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts)“ [#213561]
Datum
10. Januar 2022 12:08
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/213561/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht noch nicht bearbeitet. Man hat sich noch nichtmal die Zeit genommen, eine Ablehnung zu formulieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Werner Anhänge: - 213561.pdf Anfragenr: 213561 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213561/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigungsunterlagen für den Schutzstreifen in Scharnhausen (innerorts)“ [#213561]
Datum
10. Januar 2022 12:08
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
726,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Ostfildern
Anfrage zu Schutzstreifen (innerorts), Scharnhausen, Nellinger + Kreuzbrunnen Straße Guten Tag Herr , ich möchte …
Von
Stadt Ostfildern
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zu Schutzstreifen (innerorts), Scharnhausen, Nellinger + Kreuzbrunnen Straße
Datum
15. Februar 2022
Status
Guten Tag Herr , ich möchte mich nun endlich zu Ihrer Anfrage, den innerörtlichen Schutzstreifen in Scharnhausen betreffend, melden. Ich bitte für die lange Wartezeit um Entschuldigung. Sie haben Recht, der Schutzstreifen ist in Verbindung mit der Straßenbegrenzungslinie zu schmal. Auf Grund dessen wird die Begrenzungslinie noch im ersten Quartal 2022 demarkiert, sodass der gesamte Bereich zwischen Bordsteinkante und Schutzstreifenlinie für den Radfahrer nutzbar ist. Die Demarkierung erfolgt ab dem Beginn der Überschneidung mit dem Schutzstreifen bis zum nördlichen Ende der Bushaltestelle Scharnhausen Sonnenhalde. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen