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Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Schwarze Pumpe Block B (BNetzA-ID: BNA0915)

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

sämtliche in Ihrem Hause vorhandenen Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock B des Kraftwerk Schwarze Pumpe; diese umfassen normalerweise:
- eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
- eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- Genehmigungsunterlagen bezüglich der BImSchV
- wasserrechtliche Genehmigungsbescheide, insofern Kühlwasser genutzt wird

bevorzugt digital als PDF.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock Schwarze Pumpe Block B (BNetzA-ID: BNA0915) [#219879]
Datum
5. Mai 2021 22:19
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche in Ihrem Hause vorhandenen Genehmigungsunterlagen zum Kraftwerksblock B des Kraftwerk Schwarze Pumpe; diese umfassen normalerweise: - eine FFH-Verträglichkeitsprüfung - eine Umweltverträglichkeitsprüfung - Genehmigungsunterlagen bezüglich der BImSchV - wasserrechtliche Genehmigungsbescheide, insofern Kühlwasser genutzt wird bevorzugt digital als PDF.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219879/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt
UIG AIG Anfrage Kraftwerk Schwarze Pumpe-Block B Sehr Antragsteller/in ihr vorbezeichneter Antrag auf Akteneinsi…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
UIG AIG Anfrage Kraftwerk Schwarze Pumpe-Block B
Datum
6. Mai 2021 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ihr vorbezeichneter Antrag auf Akteneinsicht in Genehmigungsunterlagen der Firma LEAG Lausitz Energie und Kraftwerk AG ist im Landesamt für Umwelt eingegangen und wird durch mich bearbeitet. Grundsätzlich ist für Akteneinsichtsanträge nach dem UIG wie auch AIG ein Verwaltungsverfahren zu führen. An dessen Ende wird Ihnen die abschließende Entscheidung als Bescheid zugestellt. Um diese Entscheidung treffen zu können, sind die vorliegenden Unterlagen zu sichten und daraufhin zu prüfen, ob gesetzlich vorgesehene Ablehnungsgründe betroffen sind (§§ 8 und 9 UIG, §§ 4 und 5 AIG). Hierzu ist es regelmäßig erforderlich, die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, ggf. auch betroffene Dritte als Urheber von Unterlagen zum Akteneinsichtsbegehren anzuhören. Vorsorglich weise ich Sie schon einmal darauf hin, dass die Zusammenstellung aufgrund der Datenmenge sehr aufwendig ist und daher einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die betroffenen Unterlagen liegen uns auch nicht digital vor, mithin muss für etwaige Kopien oder die Erstellung von Datenträgern mit Kosten gerechnet werden. Wie hoch diese ausfallen, können wir erst nach Sichtung der Unterlagen abschätzen. Ihnen bleibt natürlich auch die Möglichkeit eine Akteneinsichtnahme im Landesamt für Umwelt vorzunehmen. Da betreffende wasserrechtliche Entscheidungen nicht in unserem Haus ergingen, werden wir Ihre Anfrage der entsprechenden Behörde weiterleiten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
WG: UIG-Anfrage, wasserrechtliche Entscheidungen Kraftwerk Schwarze Pumpe, Block B Sehr [geschwärzt], hiermit sen…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
WG: UIG-Anfrage, wasserrechtliche Entscheidungen Kraftwerk Schwarze Pumpe, Block B
Datum
10. Mai 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], hiermit sende ich Ihnen die Antwort der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Bautzen bzgl. ergangener wasserrechtlicher Erlaubnisse, Kraftwerk Schwarze Pumpe. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Wasserbehörde des Landkreises Bautzen. Es wurde auch der Landkreis Spree-Neiße (LK SPN) angefragt. Die Antwort steht noch aus. Sie können sich aber direkt an den LK SPN wenden. Kontaktdaten: [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>; Tel.-Nr. 03562/986-17016. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Sachbearbeiterin Referat T 12- Genehmigungsverfahrensstelle Süd [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>[geschwärzt]
Landesamt für Umwelt
Ihre Anfrage nach AIG u. UIG vom 05.05.2021 Sehr [geschwärzt], ich wurde am [geschwärzt] über Ihren Antrag auf Ak…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Ihre Anfrage nach AIG u. UIG vom 05.05.2021
Datum
27. Mai 2021 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich wurde am [geschwärzt] über Ihren Antrag auf Akteneinsicht sowie auf Zugang zu Umweltinformationen durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Referat T12 informiert. Ich habe Ihren Antrag geprüft und entschieden, dass Ihrem Antrag teilweise stattgegeben werden kann und grundsätzlich keine Versagungsgründe gemäß §§ 4 und 5 AIG sowie § 9 UIG vorliegen. Im Anhang erhalten Sie einen Scan der wasserrechtlichen Indirekt-Einleitgenehmigung für Abwasser aus dem Kraftwerk Schwarze Pumpe in den Klarwasserhauptsammler vom 25.11.2015. Mit diesem Bescheid werden Ort, Art und Umfang der Einleitung - von Abwasser aus der Kühlturmabflut, - von Neutralisationswasser aus der Vollentsalzungsanlage sowie - von Abwasser aus dem Schwebstoffabsetzbecken und der Umfang der erforderlichen Überwachungsmaßnahmen geregelt. Ich habe die konkrete Lage der Überwachungsstellen geschwärzt, um diese gegen missbräuchliche Nutzung zu schützen und um damit verbundene nachteilige Auswirken auf die Umwelt zu vermeiden (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 UIG). Meine Antwort und die Übermittlung des Bescheides sind gemäß § 2 i. V. m. Tarifstelle 1.2.1 der AIGGebO gebührenfrei. Bei weiteren Fragen, stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung! Hinweise zu den Rechtsgrundlagen: AIG: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 10. März 1998 (GVBl.I/98, [Nr. 04], S.46); zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 7]) UIG: Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643); zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) AIGGebO: Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes vom 2. April 2001 (GVBl.II/01, [Nr. 06], S.85) zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 34], S.596) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Sachgebietsleiterin Untere Wasserbehörde [geschwärzt] LANDKREIS SPREE-NEIßE/ WOKREJS SPRJEWJA-NYSA Dezernat I [geschwärzt] Fachbereich Umwelt [geschwärzt] Untere Wasserbehörde Heinrich [geschwärzt] Heine [geschwärzt] Straße 1 [geschwärzt] 03149 Forst [geschwärzt] [geschwärzt] 03562-98617088 [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]! [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach AIG u. UIG vom 05.05.2021 [#219879] Sehr << Anrede >> wie aus öffentlichen Regi…
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach AIG u. UIG vom 05.05.2021 [#219879]
Datum
30. Mai 2021 18:37
An
Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wie aus öffentlichen Registern ersichtlich ist, existiert die Vattenfall Europe Generation AG mit Sitz in Cottbus nicht mehr. [1] Daher erbitte ich im Zusammenhang mit Punkt 5. "Rechtsnachfolge" zusätzlich um Übersendung der Übergangsanzeige der neuen Betreiberin (mutmaßlich ISIN: CZ0003524464) bzw. möglicher Tochterunternehmen eben derer. [1] https://www.northdata.de/?id=7294149 Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung, mit freundlichen Grüßen und Glück auf! Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219879/
Landesamt für Umwelt
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B Sehr Antragsteller/in Sie beantragten Akteneinsicht in Genehmigungsun…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B
Datum
1. Juni 2021 11:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie beantragten Akteneinsicht in Genehmigungsunterlagen zum Block B, Kraftwerk Schwarze Pumpe. Der Block B ist Bestandteil der v. g. immissionsschutzrechtlichen Anlage, welche aus Kraftwerksblöcken A und B besteht. Der Block B besitzt keine eigenständige immissionsschutzrechtliche Genehmigung und kann demzufolge nicht extra betrachtet, oder betreffende Genehmigungsunterlagen extrahiert werden. Anbei sende ich Ihnen die Genehmigungsbescheide zu o.g. Akteneinsichtsantrag. Dabei handelt es sich zum einen um die Ursprungsgenehmigung LUA-G 044/92 und die Änderungsgenehmigung Nr. 013.00.00/98. Die Ursprungsgenehmigung wurde seinerzeit im Rahmen eines förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt. Darin enthalten ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die FFH-Richtlinie war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Für die Änderungsgenehmigung 1998 wurde ebenfalls ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war Bestandteil. Zu den beiden Genehmigungen gehören ca. 40 Ordner Genehmigungsunterlagen. Da diese Unterlagen nicht digital vorliegen, habe ich eine Anfrage bzgl. der Kosten zum Digitalisieren und alternativ Kosten für Kopien an den entsprechenden Copyshop gestellt. Sobald wir eine Information erhalten, melde ich mich bei Ihnen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B; Kosten Kopieren und Scannen Sehr Antragsteller/in zu o.g. Akteneinsi…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B; Kosten Kopieren und Scannen
Datum
7. Juni 2021 09:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AIGAntragKraftwerkSchwarzePumpeBlockB.eml
13,4 MB
Sehr Antragsteller/in zu o.g. Akteneinsichtsantrag haben wir an den bearbeitenden Copyshop eine Anfrage bzgl. etwaiger Kosten für Kopien und Scannen der archivierten Genehmigungsunterlagen, Genehmigung LUA-G 044/92 und Bescheid Nr. 013.00.00/98/C, gestellt. Es handelt sich um ca. 4700 Seiten und ca. 600 Pläne (A3, A2 und A1). Die Kosten für das Kopieren würden sich in etwa auf ca. 6.000 € belaufen. Die Kosten für das Scannen der vorgenannten Seiten und Pläne würden bei etwa 4.000 € liegen. Bitte beachten Sie, dass dies nur Schätzungen sind, abgerechnet wird nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Rechnungsbetrag kann sich nach oben oder nach unten verändern. Sie haben natürlich die Möglichkeit die Akteneinsicht im Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd in Cottbus, vorzunehmen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
AW: Ihre Anfrage nach AIG u. UIG vom 05.05.2021 [#219879] Guten Tag Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen S…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach AIG u. UIG vom 05.05.2021 [#219879]
Datum
11. Juni 2021 08:26
Status
Guten Tag Herr Antragsteller/in, bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort aufgrund unserer gegenwärtigen Personalsituation. Anbei erhalten Sie die Anzeige zum Eigentümerwechsel vom 13.10.2016. Damit sind alle Rechte und Pflichten, d. h. auch wasserrechtliche Bescheide von der „Vattenfall Europe Mining AG“ bzw. „…Generation AG“ (Vattenfall) zur „Lausitz Energie Bergbau AG“ bzw. „…Kraftwerke AG“ (LEAG)übergegangen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bis dahin einen guten Start ins Wochenende! Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
AIG Antrag KW Schwarze Pumpe Sehr Antragsteller/in im Anhang sende ich Ihnen den ergangenen 1. Teilbescheid zu o.…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AIG Antrag KW Schwarze Pumpe
Datum
15. Juni 2021 08:19
Status
Sehr Antragsteller/in im Anhang sende ich Ihnen den ergangenen 1. Teilbescheid zu o.g. Akteneinsichtsantrag, zur Kenntnis. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B Sehr Antragsteller/in Sie beantragten Akteneinsicht in Genehmigungsun…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B
Datum
30. Juni 2021 07:08
Status
Sehr Antragsteller/in Sie beantragten Akteneinsicht in Genehmigungsunterlagen zum Block B, Kraftwerk Schwarze Pumpe. Anbei sende ich Ihnen alle bis heute gültigen Genehmigungsbescheide zu o.g. Akteneinsichtsantrag. Die Ursprungsgenehmigung und die Genehmigung für die Mitverbrennung von Mischbrennstoff, für die jeweils ein förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, haben Sie mit E-Mail vom 01.06.2021 erhalten. Zu den im Anhang befindlichen Genehmigungen gehören weitere Ordner Genehmigungsunterlagen. Da diese Unterlagen ebenfalls nicht digital vorliegen, habe ich erneut eine Anfrage bzgl. der Kosten zum Digitalisieren und alternativ Kosten für Kopien an den entsprechenden Copyshop gestellt. Aufgrund der Größe der Dateien sende ich Ihnen die Genehmigungen in zwei E-Mails. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B Teil 2 Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe Block B
Datum
30. Juni 2021 07:10
Status
Teil 2 Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Umwelt
2. Teilbescheid AIG Antrag KW Schwarze Pumpe Sehr Antragsteller/in im Anhang sende ich Ihnen den ergangenen 2. T…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
2. Teilbescheid AIG Antrag KW Schwarze Pumpe
Datum
6. Juli 2021 06:51
Status
Sehr Antragsteller/in im Anhang sende ich Ihnen den ergangenen 2. Teilbescheid zu o.g. Akteneinsichtsantrag, zur Kenntnis. Das Original geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Umwelt
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe; Kopierkosten Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 30.06.2021 haben wir Ihnen…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
AIG Antrag Kraftwerk Schwarze Pumpe; Kopierkosten
Datum
6. August 2021 10:03
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
AIGAntragKraftwerkSchwarzePumpeBlockB_1.eml
13,4 MB
AIGAntragKraftwerkSchwarzePumpeBlockB.eml
13,4 MB
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 30.06.2021 haben wir Ihnen die noch fehlenden beiden Genehmigungsbescheide zu o.g. Akteneinsichtsantrag gesendet. Sie beantragten außerdem die Übersendung der Genehmigungsunterlagen. Mit E-Mail vom 07.06.2021 informierten wir Sie über die Kosten des Kopierens/Scannens der uns vorliegenden Unterlagen. Zu den beiden letzten Genehmigungsbescheiden liegen uns weitere zu kopierende/scannende Akten vor. Diese belaufen sich auf ca. 500 Blatt Papier und zusätzlich ca. 25 Pläne. Es würden mithin nochmal ca. 200 Euro zu den bisherigen etwa 4000 € für das Scannen der Unterlagen (siehe E-Mail vom 07.06.2021) hinzukommen. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie noch an der Übermittlung der vorgenannten Akten festhalten. Wenn ja, bitte senden Sie uns eine Kostenübernahmeerklärung für den Copy-Shop und für das Landesamt für Umwelt (LfU). Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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