Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive EL 2000 508 (RWE)

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Sämtliche Ihnen vorliegende
1. Gutachten
2. Prüfprotokoll(e)
3. Vom Unternehmen eingereichte Unterlagen.
zur Lokomotive EL2000 508 (RWE).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Ihnen …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Betreff
Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive EL 2000 508 (RWE) [#207735]
Datum
4. Januar 2021 14:11
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Ihnen vorliegende 1. Gutachten 2. Prüfprotokoll(e) 3. Vom Unternehmen eingereichte Unterlagen. zur Lokomotive EL2000 508 (RWE).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Roth Anfragenr: 207735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207735/ Postanschrift Alexander Roth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Eisenbahn-Bundesamt
Ihre Anfrage zu Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive 2000 508 (RWE) Sehr geehrter Herr [geschwärzt], das Eisenb…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre Anfrage zu Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive 2000 508 (RWE)
Datum
12. Januar 2021 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], das Eisenbahn-Bundesamt hat über die Internetplattform "www.FragDenStaat.de" am 04.01.2021 Ihre Anfrage bezüglich der Bereitstellung von Gutachten, Prüfprotokollen, sowie weiterer, vom Unternehmen RWE eingereichter, Unterlagen zur Lokomotive 508 (Typ EL 2000) in Deutschland erhalten. Das Eisenbahn-Bundesamt nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu Ihrem Antrag auf Informationszugang liegen dem Eisenbahn-Bundesamt mangels Zuständigkeit für den von Ihnen gewünschten Fahrzeugtyp nach §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keine Unterlagen vor. Das hier in Rede stehende Eisenbahnfahrzeug wird von der RWE Power AG betrieben, die eine nichtbundeseigene Eisenbahn mit Sitz im Inland ist, und dient dem Transport von Braunkohle im Bereich des Braunkohletagebaugebietes. Das relevante Eisenbahnnetz, auf dem diese Fahrzeuge verkehren, gehört nicht dem übergeordneten Netz an. Gemäß § 5 Abs. 1a Nr. 2 a) des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind hier für die Eisenbahnaufsicht und für Genehmigungen die (Bundes-)Länder zuständig. Nehmen Sie zu dieser Frage daher Kontakt zu den entsprechenden Behörden der Bundesländer auf. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist dies zum Beispiel die "Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen". Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
AW: Ihre Anfrage zu Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive 2000 508 (RWE) [#207735] Sehr geehrte [geschwärzt], vie…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Alexander Roth (Wohngruppe Eisblume)
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive 2000 508 (RWE) [#207735]
Datum
12. Januar 2021 14:34
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], vielen Dank für den Hinweis, dass die Landesaufsicht NRW zuständig ist. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 207735 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]