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Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE)

I. Sämtliche Ihnen vorliegende
1. Gutachten
2. Prüfprotokoll(e)
3. Vom Unternehmen eingereichte Unterlagen.
zur Lokomotive EL2000 508 (RWE).

Sowie (II.) die Antworten auf folgenden Fragenkatalog:
1. Wann erfolgte der Antrag auf Zulassung?
2. Wann wurde die Zulassung erteilt?
3. Erfolgte eine Zulassung nach TSI? Falls nein, warum nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE) [#208540]
Datum
12. Januar 2021 14:38
An
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Sämtliche Ihnen vorliegende 1. Gutachten 2. Prüfprotokoll(e) 3. Vom Unternehmen eingereichte Unterlagen. zur Lokomotive EL2000 508 (RWE). Sowie (II.) die Antworten auf folgenden Fragenkatalog: 1. Wann erfolgte der Antrag auf Zulassung? 2. Wann wurde die Zulassung erteilt? 3. Erfolgte eine Zulassung nach TSI? Falls nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208540/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Landeseisenbahnverwaltung ist Teil des Verkehrsministeriums …
Von
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE) [#208540]
Datum
12. Januar 2021 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Landeseisenbahnverwaltung ist Teil des Verkehrsministeriums NRW. Die Beantwortung von Anfragen nach dem UIG, IFG bzw. VIG hat sich das Ministerium vorbehalten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, Ihre Anfrage an das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen zu richten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Eisenbahn-Bundesamt [geschwärzt] Sachbereichsleiter 2 Essen/Köln Koordinator Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Hachestraße 61 45127 Essen [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] Organisationspostfach: Sb2-esn-kln@eba.bund.de Internetadreasse: www.eisenbahn-bundesamt.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> ohne schriftlichen Ablehnungsbescheid (gerne aus Umweltschutzgründen als PDF in…
An Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE) [#208540]
Datum
12. Januar 2021 15:11
An
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> ohne schriftlichen Ablehnungsbescheid (gerne aus Umweltschutzgründen als PDF in rein digitaler Form oder als Scan zur Vermeidung von Portokosten) kann ich Ihren Wunsch leider nicht entsprechen. Mit freundlichen und kollegialen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 208540 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, liegt die Zuständigkeit beim Verkehrsminister…
Von
Landeseisenbahnverwaltung Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: ***EBA-SMEX: SPAM***AW: Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE) [#208540]
Datum
12. Januar 2021 16:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, liegt die Zuständigkeit beim Verkehrsministerium NRW und ohne Zuständigkeit kann ich Ihnen auch keinen Bescheid erteilen. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an das Ministerium. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE)“ [#208540] [#208540]
Datum
12. Januar 2021 18:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/208540/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil kein schriftlicher Bescheid über die Nichtzuständigkeit ausgestellt worden ist, obwohl nach diesem gefragt wurde. Außerdem hat mich das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) an genau diese Behörde verwiesen... Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 208540.pdf Anfragenr: 208540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208540/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE)“ [#208540] [#208540]
Datum
13. Januar 2021 06:48
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.01.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.16-389/21 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.1.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit der unten s…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive Lokomotive EL2000 508 (RWE)“ [#208540] [#208540]
Datum
20. Januar 2021 10:35
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.16-389/21 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 12.1.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit der unten stehenden mail haben Sie mich um Vermittlung gebeten. Das Eisenbahnbundesamt, an welches Sie sich mit Ihrem Antrag gewandt haben, unterliegt als Bundesbehörde der Aufsicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, vgl. § 3 Nr. 7 der Datenschutzerklärung (https://www.eba.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html). Daher würde ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an diesen zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive EL2000 508 (RWE) [#208540] Sehr Antragsteller/in bei den angefragten Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Genehmigungsunterlagen zur Lokomotive EL2000 508 (RWE) [#208540]
Datum
22. Februar 2021 13:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei den angefragten Informationen handelt es sich um Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ihre drei Fragen können wie folgt beantwortet werden: 1. Der Antrag auf Zulassung erfolgte am 20.07.1999. 2. Die Zulassung wurde am 15.11.1999 erteilt. 3. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 EIGV ist für private Werksbahnen keine TSI-Zulassung erforderlich. Darüber hinaus beantragten Sie die den Zugang zu: I. Sämtlichen vorliegenden 1. Gutachten 2. Prüfprotokoll(e) 3. Vom Unternehmen eingereichte Unterlagen zur Lokomotive EL2000 508 Der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nach § 6 IFG nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. In ihrer Stellungnahme vom 17.02.2021 hat die Unternehmerin nachvollziehbar dargelegt, dass es sich bei den angefragten Unterlagen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Lokomotiven sind auf die Bedarfe der RWE-eigenen Werksbahn ausgerichtet und geplant. Sowohl der dem Antrag beigefügten technischen Beschreibung als auch den Übersichten und technischen weiteren Informationen sind Informationen über den Bau eigener Betriebsanlagen zu entnehmen, die nicht für Dritte zugänglich sein sollen und insoweit auch nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt sind. Darüber hinaus kann auch bei der Herausgabe der Pläne und der Weitergabe der genauen technischen Beschreibungen eine konkrete Gefahrenquelle für die Sicherheit des Betriebs entstehen gem. § 3 Nr. 2 IFG, da etwaige sensible Stellen der Lokomotiven für Anschläge (Straftaten) genutzt werden könnten, die es zwingend zu verhindern gilt. Dabei ist die Möglichkeit der unkontrollierten Verbreitung der Informationen ausreichend; auf die Person des Antragstellers kommt es nicht an. Eine solche Gefahrenlage, auch für den Fall der Verbreitung der Informationen, würde nicht nur den Kohletransport behindern können, sondern auch Mitarbeiter der RWE Power und deren Fremdfirmenmitarbeiter der Gefahr weiterer strafrechtlicher Anschläge aussetzen. Ich beabsichtige daher, diese angefragten Unterlagen nicht herauszugeben. Hierzu haben Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 12.04.2021. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.