Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr langjähriger Mitarbeiter Herr Manfred Christen hat zu den Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) erklärt, das es eine generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei den Mietverträgen gibt.
Demnach hätte die HHLA alle Verträge betreffend des Fischmarktes und der Speicherstadt zeitnah ggü. der HPA offen zu legen. Bei allen übrigen Hafenverträgen hätte die HHLA der HPA die erstmalige Untervermietung und spätere Wechsel der Untermieter anzuzeigen und mitzuteilen. Außerdem würden Eigentumsübertragungen der schriftlichen Zustimmung der HPA bedürfen.
Bezüglich der Langfristigkeit der Untermietverträge würde die HPA voraussetzen, dass die HHLA die Verträge mit der HPA einhält und mit Ihren Untermietern keine darüber hinaus gehenden Vereinbarungen trifft. Ansonsten würde sich die HHLA eigenverantwortlich haftbar machen.
Ich bitte Sie herzlich mir innerhalb der gesetzlichen Frist eine vollständige und ungeschwärzte Kopie von der in Rede stehenden und beschriebenen Vereinbarung zu übersenden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Mai 2017
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7. Juni 2017
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- Jörg Hermann-Walter Trogisch
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- Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
- Datum
- 5. Mai 2017 15:20
- An
- Hamburg Port Authority
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- Hamburg Port Authority
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- AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
- Datum
- 8. Mai 2017 15:10
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- Hamburg Port Authority
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- AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
- Datum
- 2. Juni 2017 14:52
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- Jörg Hermann-Walter Trogisch
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- AW: AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
- Datum
- 2. Juni 2017 18:23
- An
- Hamburg Port Authority
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- Von
- Hamburg Port Authority
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- Briefpost
- Betreff
- Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
- Datum
- 6. Juni 2017
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- Von
- Jörg Hermann-Walter Trogisch
- Betreff
- AW: AW: AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
- Datum
- 8. Juni 2017 14:17
- An
- Hamburg Port Authority
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Ein Bescheid hat nach dem HamTG als handschriftlich unterschriebener Bescheid zu ergehen. Also dem Grunde nach auf dem Postweg.