Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr langjähriger Mitarbeiter Herr Manfred Christen hat zu den Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) erklärt, das es eine generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei den Mietverträgen gibt.

Demnach hätte die HHLA alle Verträge betreffend des Fischmarktes und der Speicherstadt zeitnah ggü. der HPA offen zu legen. Bei allen übrigen Hafenverträgen hätte die HHLA der HPA die erstmalige Untervermietung und spätere Wechsel der Untermieter anzuzeigen und mitzuteilen. Außerdem würden Eigentumsübertragungen der schriftlichen Zustimmung der HPA bedürfen.

Bezüglich der Langfristigkeit der Untermietverträge würde die HPA voraussetzen, dass die HHLA die Verträge mit der HPA einhält und mit Ihren Untermietern keine darüber hinaus gehenden Vereinbarungen trifft. Ansonsten würde sich die HHLA eigenverantwortlich haftbar machen.

Ich bitte Sie herzlich mir innerhalb der gesetzlichen Frist eine vollständige und ungeschwärzte Kopie von der in Rede stehenden und beschriebenen Vereinbarung zu übersenden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Mai 2017
  • Frist
    7. Juni 2017
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
Datum
5. Mai 2017 15:20
An
Hamburg Port Authority
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr langjähriger Mitarbeiter Herr Manfred Christen hat zu den Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority (HPA) und der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) erklärt, das es eine generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei den Mietverträgen gibt. Demnach hätte die HHLA alle Verträge betreffend des Fischmarktes und der Speicherstadt zeitnah ggü. der HPA offen zu legen. Bei allen übrigen Hafenverträgen hätte die HHLA der HPA die erstmalige Untervermietung und spätere Wechsel der Untermieter anzuzeigen und mitzuteilen. Außerdem würden Eigentumsübertragungen der schriftlichen Zustimmung der HPA bedürfen. Bezüglich der Langfristigkeit der Untermietverträge würde die HPA voraussetzen, dass die HHLA die Verträge mit der HPA einhält und mit Ihren Untermietern keine darüber hinaus gehenden Vereinbarungen trifft. Ansonsten würde sich die HHLA eigenverantwortlich haftbar machen. Ich bitte Sie herzlich mir innerhalb der gesetzlichen Frist eine vollständige und ungeschwärzte Kopie von der in Rede stehenden und beschriebenen Vereinbarung zu übersenden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Trogisch, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
Datum
8. Mai 2017 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Hamburg Port Authority
Sehr geehrter Herr Trogisch, der HPA liegt weder ein Ihre Anfrage betreffendes Dokument vor noch ist ein solches …
Von
Hamburg Port Authority
Betreff
AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
Datum
2. Juni 2017 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, der HPA liegt weder ein Ihre Anfrage betreffendes Dokument vor noch ist ein solches bekannt. Inwieweit es in der Zeit vor der Ausgründung der HPA evtl. Dokumente oder Absprachen gab ist uns auch nicht bekannt. Außerdem weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unser Mitarbeiter im Gespräch Ihnen gegenüber keine Aussagen zu Vereinbarungen zwischen der HHLA und der HPA gemacht hat. Ihr Team Transparenzgesetz Hamburg Port Authority AöR Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, erheben. Hinweis: Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist (§ 41 Abs. 2 HmbVwVfG).
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal bestätige ich den Eingang Ihre…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
Datum
2. Juni 2017 18:23
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> zunächst einmal bestätige ich den Eingang Ihrer Mitteilung vom heutigen Tage. Herr Manfred Christen war bis zur Ausgründung der HPA bei der Behörde für Wirtschaft und Verkehr beschäftigt. Bei der HPA wird er seit dem 01. Oktober 2005 beschäftigt. Seine im Laufe der Jahre veränderten Tätigkeits- und Zuständigkeitsbeschreibungen sind den entsprechenden Jahrbüchern zu entnehmen. Das in der Anfrage # 21410 vom 05.05.2017 beschriebene Gespräch hat am 14. Oktober 2011 ab 10:00 Uhr in der HPA zwischen Herrn Manfred Christen und mir in seinem Büro stattgefunden. Herr Christen hat sich die von mir in der Anfrage beschriebene Vereinbarung wegen einzelner Punkte auf dem in seinem Büro stehenden EDV Bildschirm angesehen. Ich habe mir in seinem Beisein entsprechende Notizen für ein Protokoll gemacht. Er hat nichts dagegen eingewendet, sondern zum Teil auch gewartet, damit ich mir die Informationen notieren konnte. Mit der vorausgegangenen Antwort des Team TG der HPA wird die HPA AöR immer mehr verstrickt und belastet, weil die eingetretene und somit gegebene Situation völlig falsch eingeschätzt wird. Deshalb weise ich den oder die Absender der anomysierten e-Mail vom heutigen Tage ausdrücklich darauf hin, das Herr Christen mir in dem Gespräch auch noch einige weitere Informationen zuteil werden lassen hat. Die habe ich in meiner Anfrage aber noch nicht genannt, weil ich in der Vergangenheit schon andere Anfragen an die HPA gerichtet habe und die Verhaltensweisen der für mich anomysiert auftretenden Mitarbeiter inzwischen richtig einzuschätzen weiß. Aufgrund des nicht insgesamt wiedergegebenen Gesprächsinhaltes ist davon auszugehen, das Herr Christen mich in dem Gespräch vom 14.10.2011 bestimmt nicht vorsätzlich belogen, sondern mir vielmehr die zum damaligen Zeitpunkt zwischen HPA und HHLA getroffene Vertragslage anhand der von ihm am EDV Bildschirm eingesehenen Vereinbarung beschrieben hat. Folglich ist auch denklogisch davon auszugehen das die von mir wiedergegebenen Vertragsbestandteile zumindest zum damaligen Zeitpunkt rechtswirksam waren. Demgegenüber ist die Darstellung, das es hinsichtlich des Zusammenwirkens zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen HPA und HHLA angeblich keine generelle Vereinbarung geben soll, unlogisch und wenig plausibel. Die auf Grundlage der von Herrn Christen erhaltenen Informationen vor Ort notierten Notizen und das wenig später an demselben Tag angefertigte Protokoll habe ich unterschrieben und eingescannt. Danach habe ich es an demselben Tag mehreren Personen für weitere Besprechungen gemailt. Die Besprechungen haben auch zeitnah stattgefunden. Insofern weise ich den Hinweis in der e-Mail vom heutigen Tage, das Herr Christen im Gespräch mir gegenüber angeblich keine Aussagen zu Vereinbarungen zwischen HHLA und HPA gemacht hat, entschieden und vehement als unwahre Behauptung zurück. Diese textliche Darstellung ist meiner Überzeugung nach nichts weiter als eine weitere dreiste Lüge. Ich bitte und fordere das Team Transparenzgesetz der HPA hiermit erneut dazu auf die Situation für die Geschäftsleitung der HPA AöR nicht noch weiter vorsätzlich zu verschärfen, sondern mir die benötigten Informationen innerhalb des im HambTG genannten Zeitraumes bereit zu stellen oder aber mir innerhalb der gesetzlichen Frist, also bis zum 06. Juni 2017, einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid zu übermitteln. Die HPA hat schließlich keinen Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt. Darüber hinaus empfehle ich Herrn Kerz und den Mitarbeitern vom Team TG der HPA, das sie, sofern sie mir die benötigten Unterlagen auf Anweisung eines Vorgesetzen nicht bereit stellen sollen oder dürfen, sich unbedingt selbst intern schriftlich abzusichern. Ich danke bereits im Vorwege für die weiteren Bemühungen und wünsche Herrn Kerz und dem Team TG der HPA ein paar schöne erholsame Pfingstage ! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 21410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Hamburg Port Authority
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Von
Hamburg Port Authority
Via
Briefpost
Betreff
Aufforderungen des HambBfDI an die HPA
Datum
6. Juni 2017
Status
Warte auf Antwort

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihre e-Mail vom 02. Juni 2017 14:52 Uhr ist ei…
An Hamburg Port Authority Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: AW: Generelle Vereinbarung zur Handlungsweise bei Mietverträgen zwischen der Hamburg Port Authority AöR und der Hamburger Hafen und Logistik AG [#21410]
Datum
8. Juni 2017 14:17
An
Hamburg Port Authority
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> Ihre e-Mail vom 02. Juni 2017 14:52 Uhr ist eine einfache Mitteilung und kein Bescheid im Sinne des § 13 Abs. 2 HambTG. Deshalb bitte ich Sie und fordere Sie höflich dazu auf, in Zukunft nicht mehr in den Fußzeilen Ihrer e-Mails von einem Bescheid zu schreiben, weil Sie dem Antragsteller damit einen unrichtigen Hinweis gegeben. Außerdem wird der Antragsteller dadurch darüber hinweg getäuscht das die HPA nach dem HambTG dazu verpflichtet ist die Ablehnung eines Antrags oder die Beschränkung des begehrten Zugangs innerhalb der in § 13 Abs. 1 genannten Frist durch einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung vorzunehmen. Ich weise darauf hin das meine Informationsfreiheitsanfrage vom 05.05.2017 (#21410) nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit und die Ablehnung auch nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgt ist. Erteilen Sie mir bitte umgehend die benötigten Informationszugänge und/ oder einen handschriftlich unterschriebenen Bescheid. Die auskunftspflichtigen Stellen sind gemäß § 13 Abs. 1 HambTG verpflichtet unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 BGB), über den Antrag zu entscheiden. Die Entscheidung hat grundsätzlich spätestens innerhalb eines Monats zu erfolgen; auch die begehrten Unterlagen sind regelmäßig innerhalb dieser Frist herauszugeben. Ich habe mir dafür, ohne Anerkennung bereits erfolgter strafbarer Handlungen, eine Frist von drei Werktagen notiert. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 21410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>