Gentechnikgesetz §3 Abs.3 Änderung
Scheinbar wurde irgendwann 2004/2005 der Absatz über den Punkt, was als gentechnisch veränderter Organismus bezeichnet wird, geändert und der Mensch als Ausnahme hinzugefügt. Ich als Mensch stell mir natürlich die Frage, warum diese Änderung vorgenommen wurde.
Ergebnis der Anfrage
Ich fragte nach einer Begründung für eine Gesetzesänderung und Ihre Antwort ist nur, dass es auf eine Anpassung an eine EU-Richtlinie zurück zu führen ist. Das ist keine Antwort und das wissen Sie auch. Ich werde mich jetzt aber mit meiner Anfrage direkt an die EU wenden, da im überproportionierten BRD-Regierungsapparat scheinbar niemand ist, den es interessiert warum und wieso hier irgendwas gemacht wird, hauptsache den Anweisungen folgen.
Danke für nichts und auch wenn Sie das nicht sonderlich beeindrucken wird entziehe ich Ihnen von meiner Seite aus hiermit die Legitimation auf dem Boden meines Heimatlandes irgendwelche Entscheidungen zu treffen, welche auch nur die kleinste Auswirkung über Ihre einzelne, persönliche Existenz hinaus bewirken.
Information nicht vorhanden
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Datum22. März 2021
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24. April 2021
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