Geodaten der Wahlbezirke

Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Geodaten der Wahlbez…
An Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Geodaten der Wahlbezirke [#214186]
Datum
3. März 2021 16:01
An
Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214186/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
Guten Tag! Die Einrichtung von Stimmbezirken und Wahlräumen ist ausschließlich eine Angelegenheit der Kommunen na…
Von
Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Geodaten der Wahlbezirke [#214186]
Datum
8. März 2021 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag! Die Einrichtung von Stimmbezirken und Wahlräumen ist ausschließlich eine Angelegenheit der Kommunen nach dem Landeswahlgesetz. Der Landeswahlleiter hat insoweit keine diesbezüglichen Informationen. Dies gilt ebenso für die diesbezüglichen Geodaten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass das Landestransparenzgesetz für den Bereich der Wahlen nicht gilt, da es sich bei den Aufgaben um keine Verwaltungsaufgaben, sondern Befugnisse zur Selbstorganschaft des Gesellschaft handelt. Mit freundlichen Grüßen