Geodaten der Wahlbezirke

Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Geodaten der Wahlbezirke …
An Niedersächsische Landeswahlleiterin Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Geodaten der Wahlbezirke [#214201]
Datum
3. März 2021 16:01
An
Niedersächsische Landeswahlleiterin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214201/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Niedersächsische Landeswahlleiterin
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 3. März 2021, in der Sie um Übersendung von G…
Von
Niedersächsische Landeswahlleiterin
Betreff
AW: Geodaten der Wahlbezirke [#214201]
Datum
4. März 2021 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,5 KB


Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 3. März 2021, in der Sie um Übersendung von Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021 gebeten haben. Bei der Einteilung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume für die Bundestagswahl handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes (des Bundes) noch um gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation. Daher sind die von Ihnen genannten Gesetze nicht einschlägig. Für die Bundestagswahlen teilen die Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern ihr Gemeindegebiet gemäß § 2 des Bundeswahlgesetzes und § 12 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) für die Stimmabgabe in Wahlbezirke ein. Zudem wird für jeden Wahlbezirk ein Wahlraum bestimmt (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BWO). Die Bildung der Wahlbezirke durch die Gemeinden erfolgt nach Einwohnerzahlen und räumlichen Merkmalen (wie z. B. Ortschaften, Stadtteilen, Straßenzügen usw.). Eine Bildung der Wahlbezirke unter Zugrundelegung von Geodaten, also digitalen Informationen, denen auf der Erdoberfläche eine bestimmte räumliche Lage zugewiesen werden kann, sieht die Bundeswahlordnung nicht vor. Die von Ihnen erbetenen Daten liegen daher hier auch nicht vor. Anhand der an die Landeswahlleitung zu übermittelnden Wahlergebnisse pro Wahlbezirk kann zwar die Bezeichnung des jeweiligen Wahlbezirks (ggf. auch der Räumlichkeit) ermittelt werden, jedoch liegen der Nds. Landeswahlleiterin hierzu weder Adressen der Wahllokale noch sogenannte Shapefiles als Geodaten vor. Insofern kann ich Ihnen die erbetenen Geodaten für alle Wahlbezirke zur Bundestagswahl 2021 in Niedersachsen leider nicht zur Verfügung stellen. Ich hoffe, Ihnen mit den Erläuterungen trotzdem weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen