Geodaten der Wahlbezirke

Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Landeswahlleiter Brandenburg Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Geodaten der Wahlbezirke [#214192]
Datum
3. März 2021 16:01
An
Landeswahlleiter Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214192 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214192/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Landeswahlleiter Brandenburg
Sehr Antragsteller/in gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass der Landeswahlleiter nicht „Behörde“ im Sinne …
Von
Landeswahlleiter Brandenburg
Betreff
AW: Geodaten der Wahlbezirke [#214192]
Datum
4. März 2021 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass der Landeswahlleiter nicht „Behörde“ im Sinne des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG), sondern eine Einrichtung politisch-gesellschaftlicher Selbstorganisation ist. Der Landeswahlleiter wie auch die übrigen Wahlorgane sind Organe eigener Art und stehen außerhalb der Behördenorganisation. Somit kann Ihr Auskunftsersuchen an den Landeswahlleiter rechtlich nicht auf das AIG gestützt werden. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale werden zentral nicht erhoben. Zuständig für die Einteilung des Wahlgebietes sind die 191 Wahlbehörden im Land Brandenburg (amtsfreie Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinde). Für die Vorbereitung der Erfassung der Ergebnisse am Wahlabend erfassen die Wahlbehörden in der dafür zur Verfügung gestellten Wahlsoftware die Angaben zum Wahlgebiet. Dabei handelt es sich u. a. um den amtlichen Gemeindeschlüssel, die Wahlbezirksnummer, die Angabe der Adresse des Wahllokals und die voraussichtliche Anzahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks. Eine Erfassung und Übermittlung aller zum Wahlbezirk zugehörigen Gebiete, wie z. B. Straßen, Wohnplätze etc., die für die Erstellung der Geodaten erforderlich wären, erfolgt nicht. Für die Bundestagswahl 2021 ist die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke auch noch nicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass erst im Juli 2021 das finale Wahlgebiet für diese Wahl vorliegt. Mit freundlichen Grüßen