Geodaten der Wahlbezirke

Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.

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  • Datum
    3. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Geodaten der Wahlbez…
An Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Geodaten der Wahlbezirke [#214194]
Datum
3. März 2021 16:01
An
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geodaten der Wahlbezirke und Wahllokale für die Bundestagswahl 2021, wenn möglich in einem maschinenlesbaren Format (GeoJSON, Shapefile o.ä.). Sollten die Informationen Ihnen nicht vorliegen bitte ich um die Nennung der Behörde, der diese Daten vorliegen. Sollten Ihnen die Daten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorliegen würde ich mich über eine kurze Nachricht sowie die Zusendung der Daten zu einem späteren Zeitpunkt freuen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214194/
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Zuständigkeit für die Bildung d…
Von
Landeswahlleiterin des Freistaates Bayern
Betreff
WG: Geodaten der Wahlbezirke [#214194]
Datum
5. März 2021 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen: Die Zuständigkeit für die Bildung der Wahlbezirke sowie die örtliche Festlegung der Wahllokale liegt bei den einzelnen Gemeinden. Eine Übersicht über die i. R. der Bundestagswahl 2021 einzurichtenden Wahlbezirke / Wahllokale mit Adress- oder Geodaten wird weder hier noch an anderer zentraler Stelle geführt. Wir müssen Sie daher an die einzelnen Gemeinden verweisen. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen