Geodaten von Feldern

Die Geodaten von Feldern (Ackerland).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2018
  • Frist
    3. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Geodaten von…
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geodaten von Feldern [#26353]
Datum
29. Januar 2018 19:14
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Geodaten von Feldern (Ackerland).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Ihre E-Mail vom 30.01.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30.01.2018 haben Sie die Herausgabe von Geo…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
Ihre E-Mail vom 30.01.2018
Datum
31. Januar 2018 18:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30.01.2018 haben Sie die Herausgabe von Geodaten von Feldern (Ackerland) beantragt. Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) begehren. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, müssten Sie bitte zunächst konkretisieren, auf welche Daten Sie sich genau beziehen (z.B. auf konkrete Flächen, Anbausorten etc.). Von der Beantwortung der Frage hängt auch der hiesige Prüfungs-/Bearbeitungsaufwand ab, so dass wir zu möglichen Gebühren derzeit keine Aussage treffen können. Grundsätzlich können für die Herausgabe von Informationen aufgrund des UIG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 30.01.2018 [#26353] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Die Anfrage …
An Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 30.01.2018 [#26353]
Datum
1. Februar 2018 08:00
An
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Die Anfrage bezieht sich auf die Feldgrenzen, bzw. auch Schlaggrenzen genannt. Einige Bundesländer geben diese Informationen öffentlich heraus, zB Brandenburg (http://maps.brandenburg.de/WebOffice/?project=DFBK_www_CORE). Auch Österreich scheint die Schläge zu publizieren (https://www.europeandataportal.eu/data/de/dataset/5a7739f5-866f-4f8a-91c6-8898a1ce52b2). Jedoch konnte bisher keine einheitliche Übersicht, deutschlandweit gefunden werden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
AW: Ihre E-Mail vom 30.01.2018 [#26353] Sehr geehrtAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit muss ich Ihn…
Von
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 30.01.2018 [#26353]
Datum
16. Februar 2018 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die von Ihnen gewünschten Geodaten zu den deutschlandweiten Feldgrenzen bzw. Schlaggrenzen nicht vorliegen. Da es keine deutschlandweite Übersicht gibt und zumindest einige Bundesländer die von Ihnen gewünschten Geodaten veröffentlicht haben, bitte ich Sie, sich an die zuständigen Behörden derjenigen Bundesländer zu wenden, welche die Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht haben. Mit freundlichen Grüßen