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Geoengineering

Anfrage an: Umweltbundesamt

Wird in Deutschland Geoengineering betrieben bzw. werden chemische Stoffe, Metallverbindungen oder andere Substanzen durch Flugzeuge ausgebracht? Welche und in welcher Menge? Gibt es Studien zur Anreicherung dieser Stoffe in der Umwelt bis hin zum menschlichen Organismus und den Folgen der Anreicherung? Nimmt Deutschland teil an globalen Geoengineering Projekten, speziell an der Erzeugung sonnenlichtabschirmender Wolkenbänke im europäischen Raum, wie sie derzeit fast permanent sichtbar sind, Stichwort Skalar-Interferometrie/Skalarwellen und HAARP-Anlagen? Wer entscheidet das? Wer prüft auch hier die Schäden für Umwelt, psychische und physische Unversehrtheit von Mensch und Tier sowie die Auswirkungen auf Pflanzenwelt und Landwirtschaft?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird in Deutschland Geoeng…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geoengineering [#219863]
Datum
5. Mai 2021 19:26
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird in Deutschland Geoengineering betrieben bzw. werden chemische Stoffe, Metallverbindungen oder andere Substanzen durch Flugzeuge ausgebracht? Welche und in welcher Menge? Gibt es Studien zur Anreicherung dieser Stoffe in der Umwelt bis hin zum menschlichen Organismus und den Folgen der Anreicherung? Nimmt Deutschland teil an globalen Geoengineering Projekten, speziell an der Erzeugung sonnenlichtabschirmender Wolkenbänke im europäischen Raum, wie sie derzeit fast permanent sichtbar sind, Stichwort Skalar-Interferometrie/Skalarwellen und HAARP-Anlagen? Wer entscheidet das? Wer prüft auch hier die Schäden für Umwelt, psychische und physische Unversehrtheit von Mensch und Tier sowie die Auswirkungen auf Pflanzenwelt und Landwirtschaft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Geoengin…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Geoengineering [#219863]
Datum
6. Mai 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Geoengineering", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in über das Internetportal „fragdenstaat.de“ fragten Sie, ob in Deutschland Geo-Engineering bet…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Geoengineering [#219863]
Datum
4. Juni 2021 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in über das Internetportal „fragdenstaat.de“ fragten Sie, ob in Deutschland Geo-Engineering betrieben wird. In Deutschland wird kein Geo-Engineering betrieben, es gibt zudem keine Planungen staatlicher Institutionen zum Durchführen von Geo-Engineering-Maßnahmen. Im Umweltbundesamt sind die Vorschläge, die unter dem Stichwort Geo-Engineering oder Climate-Engineering zusammengefasst werden, bekannt. Wir haben dazu bereits 2011 eine umfassende Broschüre veröffentlicht. In dieser Broschüre stellen wir auch die großen Risiken, die mit Geo-Engineering verbunden wären, ausführlich dar. Die existierenden Vorschläge zum Geo-Engineering sind zum größten Teil nicht ausgereift und werden auch in der Praxis nicht angewendet. Es ist nicht geklärt, welche schwerwiegenden, unerwünschten Nebenwirkungen auftreten könnten. Zudem gibt es gar keine ausreichende rechtliche Basis für Geo-Engineering. Wörtlich heißt es in unserer Broschüre auf Seite 4: „Angesichts der Tragweite von Geo-Engineering-Maßnahmen und den großen Unsicherheiten bei der Abschätzung von Folgen im komplexen Erdsystem rät das UBA aus Vorsorgegründen zu größter Zurückhaltung und bis zu einer deutlichen Verbesserung des Wissens um die Interdependenzen zwischen Geoprozessen zu einem Moratorium für den Einsatz solcher Maßnahmen.“ (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering-wirksamer-klimaschutz-groessenwahn) Auch die Bundesregierung betont, dass sie sich dafür einsetzen wird, dass Maßnahmen des Geo-Engineering ohne ausreichende Erkenntnisse zur Abschätzung und Bewertung der Wirkungen, Risiken und möglichen Folgen sowie ohne international abgestimmte Regelungsmechanismen nicht eingesetzt werden (z.B.http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/103/1710311.pdf). Weiterführende Informationen finden Sie auch unter den folgenden Links: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltvoelkerrecht/geoengineering-governance#was-ist-geoengineering Wissenschaftliche Einrichtungen forschen und arbeiten zu einem möglichen Verhaltenskodex, um eine verantwortungsvolle wissenschaftliche Forschung zum Thema Geo-Engineering zu entwickeln, um den mangelnden Erkenntnissen zur Abschätzung und Bewertung der Wirkungen, Risiken und möglichen Folgen Sorge zu tragen (z. B. http://www.iass-potsdam.de/sites/default/files/files/code_of_conduct_0.pdf). Einen Hinweis für das von Ihnen vermutete Ausbringen von Chemischen Stoffen oder Metallverbindungen durch Flugzeuge können wir nicht feststellen, weil die Messungen unseres Luftmessnetzes sowie die uns bekannten Luftuntersuchungen anderer Institutionen (Bundesländer, Forschung) keinerlei Anhaltspunkte für das Ausbringen von Chemikalien durch Flugzeuge geben. Uns sind keine HAARP-Anlagen in Deutschland bekannt. Wir hoffen, die Informationen helfen Ihnen weiter. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Dann würde mich interessieren, was ich zunehmend am Himmel sehe, an mir selbst wahr…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geoengineering [#219863]
Datum
15. Juni 2021 20:33
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Dann würde mich interessieren, was ich zunehmend am Himmel sehe, an mir selbst wahrnehme wie auch an den Pflanzen im Garten und am Wetter. Zudem wurde meine Frage nach den Werten von Metallen wie Barium, Aluminium etc in Boden, Luft und Wasser nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219863/

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Umweltbundesamt
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. Bei Ihren Beobachtungen handelt es sich aus unserer Sicht um Konde…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Geoengineering [#219863]
Datum
24. Juni 2021 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Nachfrage. Bei Ihren Beobachtungen handelt es sich aus unserer Sicht um Kondensstreifen. Sie entstehen in hinreichend kalter Atmosphäre als Folge der Wasserdampfemissionen aus Flugzeugtriebwerken. Bei niedriger Feuchte lösen sich Kondensstreifen rasch wieder auf. Ist die Atmosphäre jedoch hinreichend feucht, können Kondensstreifen länger existieren und weiter wachsen. Unter geeigneten Bedingungen können sie sich zu großflächigen Zirruswolken, die im Falle einer solchen Entstehungsgeschichte Contrail-Cirrus heißen, entwickeln. Contrail-Cirrus ist dann nicht mehr von natürlichen Zirren unterscheidbar, falls nicht seine gesamte Entstehungsgeschichte beobachtet wurde. Nehmen Zirruswolken, die optisch sehr dünn sein können, eine große Fläche ein, erscheint dem Beobachter der Himmel milchig weiß. Im Mittel sind rund 0,06 Prozent der Erde mit (linienförmigen) Kondensstreifen bedeckt. Gegenden mit hohem Flugverkehrsaufkommen erreichen deutlich höhere Bedeckungsgrade. So lag Mitte der neunziger Jahre der Wert für Europa bei 0,5 Prozent. Der Bedeckungsgrad durch Contrail-Cirrus ist noch nicht bekannt. Erste Schätzungen liefern Werte, die etwa zehnmal so groß sind wie der Bedeckungsgrad mit linienförmigen Kondensstreifen. Altern Kondensstreifen, bleiben sie nicht glatt, sondern können auch Formen bilden. Dieser Vorgang ist ein lange bekanntes Phänomen und eine Folge der Turbulenz, die in der Atmosphäre allgegenwärtig ist. Diese Formen lassen sich auch durch Modellsimulationen reproduzieren. Mehrere Kondensstreifen nebeneinander entstehen zum Beispiel dadurch, dass Flugzeuge festen Routen folgen und die Windrichtung in der Höhe von der Flugroute abweicht. Die Kondensstreifen verschieben sich dadurch seitlich. An Knotenpunkten der Flugrouten können sich Kondensstreifen unterschiedlicher Orientierung bilden. Als Folge der Verschiebung der Kondensstreifen können dann auch rautenförmige Muster entstehen. Nähere Informationen zur Bildung von Kondensstreifen gibt auch das DLR auf folgender Internetseite: http://www.dlr.de/pa/desktopdefault.aspx/tabid-2554/3836_read-5746/ Sehr Antragsteller/in beachten Sie bitte: Die von Ihnen benannten Metalle Aluminium und Barium sind häufige Bestandteile der Erdkruste (Aluminium ist beispielsweise nach Sauerstoff und Silizium das dritthäufigste Element) die mit der Aufwirbelung von Bodenpartikeln natürlicherweise in großen Mengen in die Atmosphäre gelangen. Dazu kommen Anteile aus anthropogenen Emissionen (Industrie u.a.). Durch Niederschläge lassen sich diese Elemente dann natürlich auch im Regenwasser oder in Bodenproben nachweisen. Das Umweltbundesamt ist eine wissenschaftliche Behörde und betreibt ein Luftmessnetz zur Untersuchung der weiträumigen, grenzüberschreitenden Luftverunreinigung. Die Ergebnisse der Messungen des UBA-Messnetzes werden an das internationale Messprogramm EMEP berichtet und sind zusammen mit den Messergebnissen anderer europäischer Messnetze unter der Internet-Adresse http://www.nilu.no/projects/ccc/emepdata.html veröffentlicht. Die Aufgabe des Luftmessnetzes des Umweltbundesamtes ist es, Messverpflichtungen Deutschlands zu erfüllen, die entweder aus der Unterzeichnung internationaler Abkommen (z.B. „UN ECE Convention on long-range transboundary air pollution“) oder aus der EU-Gesetzgebung (z.B. „Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008“) resultieren. Messprogramme, Messparameter und Messverfahren sind festgelegt und werden von Experten in internationalen Arbeitsgruppen erarbeitet. Das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes würde die genannten Elemente dann in sein Messprogramm aufnehmen, wenn die EU-Gesetzgebung (bzw. deren Umsetzung in nationales Recht) oder internationale Messprogramme zur Luftreinhaltung (z.B. EMEP) ihre Messung erforderlich machen. Das wäre dann der Fall, wenn anthropogene Emissionen, Immissionskonzentrationen oder Wirkungen auf Mensch und/oder Umwelt einen Handlungsbedarf erkennen ließen. Dies ist zur Zeit nicht der Fall. Die Messungen in den Gewässern werden durch die Bundesländer durchgeführt. Das Umweltbundesamt erhält von den Bundesländern Daten für ausgewählte Messstellen und ausgewählte Stoffe. Barium gehört zu dem Stoffspektrum für Fließgewässer. Messungen zu Aluminium liegen dem Umweltbundesamt nicht vor. Die Daten zu Barium werden an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermittelt. Die übermittelten Daten können dort unter dem nachfolgenden Link einsehen und auch herunterladen werden: https://www.eea.europa.eu/data-and-maps/data/waterbase-biology Mit freundlichem Gruß