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Geoengineering

Anfrage an: Umweltbundesamt

Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen bezüglich Geoengineering und/oder Wettermanipulation auf Bundes- und/oder europäischer Ebene für das aktuelle und die kommenden Jahre beschlossen oder durchgeführt werden.
Falls zutreffend, belegen Sie bitte weiterhin, welche Interessensgruppen in die Entscheidung einbezogen wurden und benennen Sie Studien, welche zur Evaluierung von Risiken bezüglich gesundheitlicher und ökologischer Folgen durchgeführt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Andres Männer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erläutern S…
An Umweltbundesamt Details
Von
Andres Männer
Betreff
Geoengineering [#220675]
Datum
19. Mai 2021 11:39
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen bezüglich Geoengineering und/oder Wettermanipulation auf Bundes- und/oder europäischer Ebene für das aktuelle und die kommenden Jahre beschlossen oder durchgeführt werden. Falls zutreffend, belegen Sie bitte weiterhin, welche Interessensgruppen in die Entscheidung einbezogen wurden und benennen Sie Studien, welche zur Evaluierung von Risiken bezüglich gesundheitlicher und ökologischer Folgen durchgeführt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andres Männer Anfragenr: 220675 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220675/ Postanschrift Andres Männer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andres Männer
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Männer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Geoe…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Geoengineering [#220675]
Datum
19. Mai 2021 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Männer, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zum "Geoengineering", der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß

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Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Männer, danke für Ihre Anfrage. Die Bundesregierung hat keine Maßnahmen bezüglich Geoengineerin…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Geoengineering [#220675]
Datum
18. Juni 2021 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Männer, danke für Ihre Anfrage. Die Bundesregierung hat keine Maßnahmen bezüglich Geoengineering oder Wettermanipulation auf Bundesebene für das aktuelle und die kommenden Jahre beschlossen oder durchgeführt. Auch auf europäischer Ebene sind uns keine derartigen Beschlüsse bekannt. Die Bundesregierung betont, dass sie sich weiterhin dafür einsetzen wird, dass Maßnahmen des Geoengineering ohne ausreichende Erkenntnisse zur Abschätzung und Bewertung der Wirkungen, Risiken und möglichen Folgen sowie ohne international abgestimmte Regelungsmechanismen nicht eingesetzt werden (vgl. dazu z.B. http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/103/1710311.pdf). Weiterführende Informationen finden Sie auch unter den folgenden Links: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltvoelkerrecht/geoengineering-governance#was-ist-geoengineering https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/geo-engineering-wirksamer-klimaschutz-groessenwahn Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen. Mit freundlichem Gruß