Geoinformationen der Landespolizeiinspektion zu Unfallhäufungstellen als OpenData

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Initiative "Offenes Thüringen" / "Offenes Jena" ( https://www.offenes-jena.de ) engagieren wir uns in Thüringen für die Förderung Offener Datensätze. In Thüringen gibt es ja seit längerer Zeit unter http://www.geoportal-th.de/de-de/Downloadbereiche/Download-Offene-Geodaten-Th%C3%BCringen das "Landesprogramm Offene Geodaten". In diesem Zuge hatten wir uns bereits vor längerer Zeit mal mit der Landespolizeiinspektion Jena unterhalten. Diese erklärten uns sichtlich stolz ihr Geoinformationssystem mit allerlei Informationen rund um Unfälle und sonstige Ereignisse in ihrer Zuständigkeit. Wir interessierten uns dabei für eine Unfallkarte ähnlich wie http://www.koelnapi.de/lab/unfallkarte/ oder http://unfallkarte.ch in der Schweiz.

Allerdings teilte uns die Landespolizeiinspektion mit, dass wir uns an das Ministerium wenden sollten, da deren Arbeitsauftrag bislang nur die interne Verwendung der Daten, z.B. zur Erstellung der Verkehrsunfallstatistik, umfassen würde. Deshalb würden wir uns dafür interessieren wie hier der aktuelle Stand der Dinge ist und wie wir die Öffnung dieser Daten unterstützen und beschleunigen könnten. Da es hier mitunter natürlich auch um Datenschutzaspekte geht wäre es natürlich sinnvoll auch Herrn Dr. Hasse als Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber eben auch für die Informationsfreiheit frühzeitig mit einzubinden. Bitte teilen Sie und mit welche Daten derzeit erfasst werden, welche ohne größere Datenschutzbedenken zeitnah veröffentlich werden könnten.

Hintergrund unserer Anfrage ist, dass wir eins der Gewinnerprojekte im BMFSFJ geförderten demokratie.io-Projekt https://demokratie.io/gewinnerprojekte/ sind. Hier entwickeln wir u.a. mit Hilfe von Offenen Daten einen bürgerschaftlichen Mängel- und Anliegenmelder für Jena und wollen hier natürlich auch viele Offene (Geo-)Daten einbinden die Bürger zu Diskussionen anregen sollen. Deshalb haben wir auch schon Kontakt z.B. zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) in Jena aufgenommen, da diese umfangreiche Umweltdaten besitzen. Vielleicht würde mit Ihnen ja ähnliches möglich sein.

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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als Initiative "Offenes Thüringen"…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geoinformationen der Landespolizeiinspektion zu Unfallhäufungstellen als OpenData [#26830]
Datum
3. März 2018 21:57
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als Initiative "Offenes Thüringen" / "Offenes Jena" ( https://www.offenes-jena.de ) engagieren wir uns in Thüringen für die Förderung Offener Datensätze. In Thüringen gibt es ja seit längerer Zeit unter http://www.geoportal-th.de/de-de/Downloadbereiche/Download-Offene-Geodaten-Th%C3%BCringen das "Landesprogramm Offene Geodaten". In diesem Zuge hatten wir uns bereits vor längerer Zeit mal mit der Landespolizeiinspektion Jena unterhalten. Diese erklärten uns sichtlich stolz ihr Geoinformationssystem mit allerlei Informationen rund um Unfälle und sonstige Ereignisse in ihrer Zuständigkeit. Wir interessierten uns dabei für eine Unfallkarte ähnlich wie http://www.koelnapi.de/lab/unfallkarte/ oder http://unfallkarte.ch in der Schweiz. Allerdings teilte uns die Landespolizeiinspektion mit, dass wir uns an das Ministerium wenden sollten, da deren Arbeitsauftrag bislang nur die interne Verwendung der Daten, z.B. zur Erstellung der Verkehrsunfallstatistik, umfassen würde. Deshalb würden wir uns dafür interessieren wie hier der aktuelle Stand der Dinge ist und wie wir die Öffnung dieser Daten unterstützen und beschleunigen könnten. Da es hier mitunter natürlich auch um Datenschutzaspekte geht wäre es natürlich sinnvoll auch Herrn Dr. Hasse als Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber eben auch für die Informationsfreiheit frühzeitig mit einzubinden. Bitte teilen Sie und mit welche Daten derzeit erfasst werden, welche ohne größere Datenschutzbedenken zeitnah veröffentlich werden könnten. Hintergrund unserer Anfrage ist, dass wir eins der Gewinnerprojekte im BMFSFJ geförderten demokratie.io-Projekt https://demokratie.io/gewinnerprojekte/ sind. Hier entwickeln wir u.a. mit Hilfe von Offenen Daten einen bürgerschaftlichen Mängel- und Anliegenmelder für Jena und wollen hier natürlich auch viele Offene (Geo-)Daten einbinden die Bürger zu Diskussionen anregen sollen. Deshalb haben wir auch schon Kontakt z.B. zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) in Jena aufgenommen, da diese umfangreiche Umweltdaten besitzen. Vielleicht würde mit Ihnen ja ähnliches möglich sein. -------------------------- Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Antrag auf Auskunft nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz Mit freundlichen Grüßen
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Antrag auf Auskunft nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. April 2018 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
588,5 KB
Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mitteilung…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten gemäß § 10 Absatz 1 ThürIFG
Datum
8. Mai 2018 12:00
Status
Warte auf Antwort
Az.: 13.1-1096-3/2018 VIS: 49252/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat uns gebeten, sich Ihrem Anliegen vom 5. März 2018 anzunehmen. Sie bitten um Auskünfte zu Straßenverkehrsunfällen in der Stadt Jena. Nach § 10 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz sind dafür Verwaltungskosten zu erheben. Diese belaufen sich auf 75 €. Sie werden bis zum 25. Mai 2018 um Mitteilung gebeten, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten. Ihre Antwort richten Sie bitte an die unten stehende Postadresse bzw. an die rot markierte E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mittei…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten gemäß § 10 Absatz 1 ThürIFG [#26830]
Datum
9. Mai 2018 01:16
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Antwort. Wie würden diese Daten denn aussehen? In welchem Format würden diese geliefert und in welchem Umfang? Könnten Sie vielleicht ein einfaches Beispiel hierfür geben, damit ich weiß ob sich das Geld lohnen wird? Hintergrund für meine Nachfrage ist, dass ich leider mit mit einem Thüringer Ministerium in letzter Zeit ein paar schlechte Erfahrungen bzgl. Informationsgehalt der IFG-Antwort und Gebühren für IFG-Anfragen gemacht hatte, wodurch ich jetzt lieber vorher frage was ich voraussichtlich erhalten werde. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
AW: Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mittei…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten gemäß § 10 Absatz 1 ThürIFG [#26830]
Datum
9. Mai 2018 12:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen erbetenen Daten müssen in der Elektronischen Unfalltypensteckkarte recherchiert werden. Das/die Ergebnis(se) muss/müssen danach ausgedruckt werden und kann/können Ihnen so dann als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden. Ein elektronischer Zugang für Dritte ist nicht statthaft. Die Angaben/Erhebungen zu Verkehrsunfällen sind vielfältig. Allgemein: - Verkehrsunfälle gesamt - davon Verkehrsunfälle mit Personenschaden - dabei Verunglückte/davon Verletzte und Getötete Spezifische Erhebungen (beispielhaft): - Verkehrsbeteiligungen (Pkw, Lkw, Radfahrer, Fußgänger...) - Unfallörtlichkeiten (Bundesautobahn, Bundes- Landesstraßen, Kreisstraßen...) - Unfallzeiten (Wochentage, Uhrzeit) - Unfallursachen (Geschwindigkeit, Vorfahrt, Fahren unter Alkoholeinwirkung...) - Junge Fahrer (18 bis unter 25 Jahre) - Senioren (über 65 Jahre) - Schulwegunfälle - Unfälle mit motorisierten Zweirädern - .... Den Umfang bestimmen Sie selbst. Ich gehe zunächst nur von Angaben zur Stadt Jena aus? Je nach Zeitaufwand (12,50 € je angefangene viertel Stunde für einen Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst) errechnen sich die Verwaltungskosten. Von daher werden Sie gebeten, Ihre Anfrage zu konkretisieren. Allgemeine Informationen zu Verkehrsunfällen in der Stadt Jena können Sie kostenlos über das Internetportal des Thüringer Landesamtes für Statistik abrufen. Ihre Antwort richten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mittei…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) zu Straßenverkehrsunfällen in Jena; Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten gemäß § 10 Absatz 1 ThürIFG [#26830]
Datum
25. September 2018 22:03
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine IFG-Anfrage ist zu den Unfallhäufungstellen als OpenData ist ja schon ein wenig älter, aber nun hat sich ergeben, dass die Webseite https://unfallatlas.statistikportal.de mit vergleichbaren Daten online ist. Allerdings klafft ein großes Loch in der Mitte Deutschlands und das ist Thüringen. Welche Gründe gibt es, dass Thüringen hier derzeit keine Daten liefert? Von der LPI Jena hatte ich gehört, dass Thüringen derzeit ein neues System einführt, welches bereits vor Ort Unfälle inkl. Geokoordinaten aufnehmen könnte, aber weder sei derzeit klar wann dies System nun so genau eingeführt wird, noch in welchem Umfang. Wie ist hier der aktuelle Stand der Entwicklungen? Wann können wir mit jeweils aktuellen Daten des Vorjahres rechnen und welche zukünftigen Entwicklungsschritte sind hier noch zu erwarten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>