Geoinformationen der Landespolizeiinspektion zu Unfallhäufungstellen als OpenData
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Initiative "Offenes Thüringen" / "Offenes Jena" ( https://www.offenes-jena.de ) engagieren wir uns in Thüringen für die Förderung Offener Datensätze. In Thüringen gibt es ja seit längerer Zeit unter http://www.geoportal-th.de/de-de/Downloadbereiche/Download-Offene-Geodaten-Th%C3%BCringen das "Landesprogramm Offene Geodaten". In diesem Zuge hatten wir uns bereits vor längerer Zeit mal mit der Landespolizeiinspektion Jena unterhalten. Diese erklärten uns sichtlich stolz ihr Geoinformationssystem mit allerlei Informationen rund um Unfälle und sonstige Ereignisse in ihrer Zuständigkeit. Wir interessierten uns dabei für eine Unfallkarte ähnlich wie http://www.koelnapi.de/lab/unfallkarte/ oder http://unfallkarte.ch in der Schweiz.
Allerdings teilte uns die Landespolizeiinspektion mit, dass wir uns an das Ministerium wenden sollten, da deren Arbeitsauftrag bislang nur die interne Verwendung der Daten, z.B. zur Erstellung der Verkehrsunfallstatistik, umfassen würde. Deshalb würden wir uns dafür interessieren wie hier der aktuelle Stand der Dinge ist und wie wir die Öffnung dieser Daten unterstützen und beschleunigen könnten. Da es hier mitunter natürlich auch um Datenschutzaspekte geht wäre es natürlich sinnvoll auch Herrn Dr. Hasse als Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber eben auch für die Informationsfreiheit frühzeitig mit einzubinden. Bitte teilen Sie und mit welche Daten derzeit erfasst werden, welche ohne größere Datenschutzbedenken zeitnah veröffentlich werden könnten.
Hintergrund unserer Anfrage ist, dass wir eins der Gewinnerprojekte im BMFSFJ geförderten demokratie.io-Projekt https://demokratie.io/gewinnerprojekte/ sind. Hier entwickeln wir u.a. mit Hilfe von Offenen Daten einen bürgerschaftlichen Mängel- und Anliegenmelder für Jena und wollen hier natürlich auch viele Offene (Geo-)Daten einbinden die Bürger zu Diskussionen anregen sollen. Deshalb haben wir auch schon Kontakt z.B. zur Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) in Jena aufgenommen, da diese umfangreiche Umweltdaten besitzen. Vielleicht würde mit Ihnen ja ähnliches möglich sein.
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Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. März 2018
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6. April 2018
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