Georeferenzierte Einbruchsstatistik

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne wissen, ob die zuletzt veröffentlichte Einbruchstatisik [1] auch georeferenziert verfügbar ist? Dabei stelle ich mir vor, dass die Einbrüche im einfachsten Fall Bezirken oder besser kleineren Verwaltungsgebieten zugeordnet sind. Eine Veröffentlichung genauer Adressen ist natürlich zum Schutz der Einzelnpersonen nachvollziehbar.
Bei einer Veröffentlichung wäre ein maschinenlesbares Dateiformat wie CSV, XLS oder ODT hilfreich - ich bitte von der Verwendung von PDFs abzusehen.

[1] Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2013 - http://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/veroeffpks2013.pdf

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2014
  • Frist
    15. Juli 2014
  • 0 Follower:innen
Tobias Preuß
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne w…
An Polizei Berlin Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Georeferenzierte Einbruchsstatistik [#6552]
Datum
11. Juni 2014 12:10
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne wissen, ob die zuletzt veröffentlichte Einbruchstatisik [1] auch georeferenziert verfügbar ist? Dabei stelle ich mir vor, dass die Einbrüche im einfachsten Fall Bezirken oder besser kleineren Verwaltungsgebieten zugeordnet sind. Eine Veröffentlichung genauer Adressen ist natürlich zum Schutz der Einzelnpersonen nachvollziehbar. Bei einer Veröffentlichung wäre ein maschinenlesbares Dateiformat wie CSV, XLS oder ODT hilfreich - ich bitte von der Verwendung von PDFs abzusehen. [1] Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik Berlin 2013 - http://www.berlin.de/polizei/_assets/verschiedenes/pks/veroeffpks2013.pdf Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Preuß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Ihr IFG-Antrag vom 11. Juni 2014 Sehr geehrter Herr Preuß, die Stellungnahme zu ihrem IFG-Antrag entnehmen Sie bi…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 11. Juni 2014
Datum
30. Juni 2014 14:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Preuß, die Stellungnahme zu ihrem IFG-Antrag entnehmen Sie bitte dem Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Preuß
AW: Ihr IFG-Antrag vom 11. Juni 2014 [#6552] Sehr geehrte Dr. Sawall, vielen Dank für Ihre Antwort - die im Krim…
An Polizei Berlin Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 11. Juni 2014 [#6552]
Datum
30. Juni 2014 14:52
An
Polizei Berlin
Status
Sehr geehrte Dr. Sawall, vielen Dank für Ihre Antwort - die im Kriminalatlas veröffentlichten Tabellen und Karten sind sehr auschlussreich. Können Sie mir mitteilen, ob die tabellarischen Rohdaten parallel zu den PDFs auch in einem maschinenlesbaren Format (CSV, XLS, ..) veröffentlicht werden können? Denkbar wäre eine Publikation auf dem Berliner Open Data Portal: http://daten.berlin.de Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß Anfragenr: 6552 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
AW: Ihr IFG-Antrag vom 11. Juni 2014 [#6552] Sehr geehrter Herr Preuß, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fach…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 11. Juni 2014 [#6552]
Datum
9. Juli 2014 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Preuß, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich teile ich Ihnen mit, dass die Daten in dem von Ihnen gewünschten maschinenlesbaren Format nicht vorliegen. Eine weitere Veröffentlichung im Open Data Portal ist derzeit nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen