Georg Schmid fragt nach

1. Welche Summen, hat ihr Ministerium für Ausgaben nachdem § 60 ff. oder den heutigen Vorschriften des SGB XIV in den Thüringer Landeshaushalt eingeplant.?
2. Teilen Sie mir dies bitte für folgende Haushaltsjahre, aufgegliedert nach den Jahren 2015,2016,2017, 2018,2019,2020,2021, 2022,2023,2024 und 2025 mit.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    3. März 2025
  • Frist
    5. April 2025
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Georg Schmid
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Georg Schmid
Betreff
Georg Schmid fragt nach [#328909]
Datum
3. März 2025 18:56
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Summen, hat ihr Ministerium für Ausgaben nachdem § 60 ff. oder den heutigen Vorschriften des SGB XIV in den Thüringer Landeshaushalt eingeplant.? 2. Teilen Sie mir dies bitte für folgende Haushaltsjahre, aufgegliedert nach den Jahren 2015,2016,2017, 2018,2019,2020,2021, 2022,2023,2024 und 2025 mit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Georg Schmid Anfragenr: 328909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328909/ Postanschrift Georg Schmid << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Georg Schmid

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 03. März 2025 Sehr geehrter Herr Schmid, …
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 03. März 2025
Datum
4. März 2025 13:55
Status
Sehr geehrter Herr Schmid, haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen angefragten Informationen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen