Geotechnischer Bericht (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr << Antragsteller:in >>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geotechnischer Bericht mit allen Anlagen (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz aus den Bereichen Spreetal und Schlabendorf- Süd.
Die angeforderten Unterlagen liegen ihnen nach meiner Kenntnis vollständig in digitaler Form vor und werden in diversen anderen Unterlagen Ihres Hauses zitiert.
Sie müssen auch nicht vorab an die Fragestellung angepaßt werden. Daher gehe ich von einer wenig aufwendigen Bearbeitung meiner Anfrage ohne Rechercheaufwand aus.
Ich gehe weiter davon aus, das für Ihr Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung des Bundes neben den angeführten Brandenburgischen Rechtsnormen auch die einschlägigen Bundesgesetze und europäischen Richtlinien zum freien Informationszugang einschlägig sind.
Der Zweck einer UIG Anfrage ist außerdem die Information der Öffentlichkeit (vgl. entsprechende EU Richtlinie) und damit die Veröffentlichung. Deshalb dürfen Sie gern personenbezogene Daten schwärzen, können sich aber nichtwirksame Veröffentlichungsverbote (ihr 3. Hinweis zu meiner letzten Anfrage) gern sparen.
Das wurde auch vom Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteil bestätigt. Daher bitte ich Sie außerdem, sich an die gesetzlich vorgegebenen Fristen zu halten. Die Monatsfrist ist hier gesetzlich vorgeschrieben die höchstmögliche. Eine Eingangsbestätigung erst eine Woche vor Ablauf der Frist ändert auch nichts an dieser gesetzlichen Vorgabe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Juni 2019
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5. Juli 2019
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