Geotechnischer Bericht (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Geotechnischer Bericht mit allen Anlagen (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz aus den Bereichen Spreetal und Schlabendorf- Süd.

Die angeforderten Unterlagen liegen ihnen nach meiner Kenntnis vollständig in digitaler Form vor und werden in diversen anderen Unterlagen Ihres Hauses zitiert.

Sie müssen auch nicht vorab an die Fragestellung angepaßt werden. Daher gehe ich von einer wenig aufwendigen Bearbeitung meiner Anfrage ohne Rechercheaufwand aus.

Ich gehe weiter davon aus, das für Ihr Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung des Bundes neben den angeführten Brandenburgischen Rechtsnormen auch die einschlägigen Bundesgesetze und europäischen Richtlinien zum freien Informationszugang einschlägig sind.

Der Zweck einer UIG Anfrage ist außerdem die Information der Öffentlichkeit (vgl. entsprechende EU Richtlinie) und damit die Veröffentlichung. Deshalb dürfen Sie gern personenbezogene Daten schwärzen, können sich aber nichtwirksame Veröffentlichungsverbote (ihr 3. Hinweis zu meiner letzten Anfrage) gern sparen.

Das wurde auch vom Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteil bestätigt. Daher bitte ich Sie außerdem, sich an die gesetzlich vorgegebenen Fristen zu halten. Die Monatsfrist ist hier gesetzlich vorgeschrieben die höchstmögliche. Eine Eingangsbestätigung erst eine Woche vor Ablauf der Frist ändert auch nichts an dieser gesetzlichen Vorgabe.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2019
  • Frist
    5. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geotechnischer Ber…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geotechnischer Bericht (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz [#148097]
Datum
2. Juni 2019 15:28
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geotechnischer Bericht mit allen Anlagen (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz aus den Bereichen Spreetal und Schlabendorf- Süd. Die angeforderten Unterlagen liegen ihnen nach meiner Kenntnis vollständig in digitaler Form vor und werden in diversen anderen Unterlagen Ihres Hauses zitiert. Sie müssen auch nicht vorab an die Fragestellung angepaßt werden. Daher gehe ich von einer wenig aufwendigen Bearbeitung meiner Anfrage ohne Rechercheaufwand aus. Ich gehe weiter davon aus, das für Ihr Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung des Bundes neben den angeführten Brandenburgischen Rechtsnormen auch die einschlägigen Bundesgesetze und europäischen Richtlinien zum freien Informationszugang einschlägig sind. Der Zweck einer UIG Anfrage ist außerdem die Information der Öffentlichkeit (vgl. entsprechende EU Richtlinie) und damit die Veröffentlichung. Deshalb dürfen Sie gern personenbezogene Daten schwärzen, können sich aber nichtwirksame Veröffentlichungsverbote (ihr 3. Hinweis zu meiner letzten Anfrage) gern sparen. Das wurde auch vom Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteil bestätigt. Daher bitte ich Sie außerdem, sich an die gesetzlich vorgegebenen Fristen zu halten. Die Monatsfrist ist hier gesetzlich vorgeschrieben die höchstmögliche. Eine Eingangsbestätigung erst eine Woche vor Ablauf der Frist ändert auch nichts an dieser gesetzlichen Vorgabe. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingangsbestätigung #148097 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit der Nr…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Eingangsbestätigung #148097
Datum
4. Juni 2019 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage mit der Nr. #148097 Geotechnischer Bericht (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz. Zum Gegenstand der Anfrage wird sich die LMBV nach Prüfung äußern. Mit freundlichen Grüßen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Geotechnischer Bericht (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz aus den Bereichen Spreetal und Sc…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Geotechnischer Bericht (Zwischenbericht) Flächendeckende Kippenerkundung Lausitz aus den Bereichen Spreetal und Schlabendorf Süd (fragdenstaat.de#148097)
Datum
24. Juni 2019 13:28
Status
Anfrage abgeschlossen
 [CRYPTSHARE LOGO] Name des Absenders Janina Stahn Telefonnummer 03573-84-4109 E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Dateien abrufen Verfügbar bis 03.07.2019 <https://transfer.lmbv.de/download1.php?id=35762e18c6&password=I%7C%3FWzd5v> Antworten über Cryptshare <https://transfer.lmbv.de> Kennwort: Kein Kennwort erforderlich.  Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 02.06.2019 (eingegangen per E-Mail) übersenden wir Ihnen beigefügte Auskunft (1 zip-Datei und 1 pdf-Datei). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Der Cryptshare Transfer mit der Transferkennung '35762e18c6' wurde gesperrt. CRYPTSHARE TRANSFERSPERRE -…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Der Cryptshare Transfer mit der Transferkennung '35762e18c6' wurde gesperrt.
Datum
24. Juni 2019 21:41
Status
CRYPTSHARE TRANSFERSPERRE ------------------------- https://transfer.lmbv.de/ Guten Tag, für den Empfänger <<E-Mail-Adresse>> mit der ID 35762e18c6 wurde die maximal zulässige Anzahl von Downloadversuchen mit einem inkorrekten Passwort überschritten. Aus Sicherheitsgründen wurde der Transfer für 60 Minuten gesperrt. Während dieser Frist können die Dateien durch den Empfänger nicht abgerufen werden, auch nicht mit dem korrekten Passwort. Ihr Administrator hat die Möglichkeit, unter Verwendung der oben genannten Meta ID die Download-Sperre vorzeitig über die Administrationsoberfläche des Cryptshare Servers aufzuheben. _________________________________________________________________ EMPFÄNGER --------- <<E-Mail-Adresse>> TRANSFER-ID ----------- 35762e18c6 _________________________________________________________________ Für weitere Informationen klicken Sie bitte diesen Link: Cryptshare Dokumentation (https://wiki.cryptshare.com/) _________________________________________________________________ Diese Nachricht wurde automatisch erzeugt.