Geplante Änderungen zu den Unterkunftskosten im SGB II / SGB XII

Stellen Sie bitte da, welche Unterlagen in Ihrem Haus zu den geplanten Änderungen bei den Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII vorhanden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2018
  • Frist
    9. November 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellen Sie bitt…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Änderungen zu den Unterkunftskosten im SGB II / SGB XII [#33956]
Datum
8. Oktober 2018 21:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Stellen Sie bitte da, welche Unterlagen in Ihrem Haus zu den geplanten Änderungen bei den Unterkunftskosten im SGB II/SGB XII vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Geplante Änderungen - KdU Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 8. Oktober 2008, in der…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Geplante Änderungen - KdU
Datum
25. Oktober 2018 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 8. Oktober 2008, in der Sie um Darstellung bitten, welche Unterlagen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu den geplanten Änderungen bei den Bedarfen für Unterkunft vorliegen. Hierzu verweise ich auf die vom BMAS in Auftrag gegebene Studie "Ermittlung der existenzsichernden Bedarfe für die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)". Diese ist online abrufbar unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/fb-478-niedrige-aufloesung.pdf?__blob=publicationFile&v=4. Weitergehende Beratungen, ob sich aus dieser Studie Anlass für Rechtsänderungen ergibt, obliegen den Ländern. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich für die weitere Bearbeitung um unverzügliche Mitteilung Ihrer vollen zustellungsfähigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen