Geplante Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50)

Anfrage an: Stadt Leipzig

- Mietvertrag, weitere Verträge sowie Dokumente die das Mietverhältnis zwischen der Stadt Leipzig und dem Eigentümer Lindenthaler Hauptstraße 50 berühren
- Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts zwecks Mietverhältnis Lindenthaler Hauptstraße 50

- Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen innerhalb des Sozialamts als auch zwischen Sozialamts und Dezernatsleitung als auch zwischen Sozialamt und dem Oberbürgermeister zwecks der geplanten Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50)
- Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts mit dem Eigentümer Lindenthaler Hauptstraße 50
- Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts auch mit anderen Ämtern der Stadt Leipzig zwecks der geplanten Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50)
- Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts mit dem Ortschaftsrat Lindenthal zwecks der geplanten Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50)

- sonstige behördliche Dokumente zum Vorgang geplante Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50)

Mit einer Schwärzung von "Betriebsgeheimnissen" oder personenbezogenen Daten bin ich einverstanden.
Sollten im Rahmen meiner Anfrage Kosten für mich entstehen, so bitte ich im Vorfeld um eine Schätzung der Höhe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2023
  • Frist
    19. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50) [#273350]
Datum
17. März 2023 19:10
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Mietvertrag, weitere Verträge sowie Dokumente die das Mietverhältnis zwischen der Stadt Leipzig und dem Eigentümer Lindenthaler Hauptstraße 50 berühren - Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts zwecks Mietverhältnis Lindenthaler Hauptstraße 50 - Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen innerhalb des Sozialamts als auch zwischen Sozialamts und Dezernatsleitung als auch zwischen Sozialamt und dem Oberbürgermeister zwecks der geplanten Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50) - Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts mit dem Eigentümer Lindenthaler Hauptstraße 50 - Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts auch mit anderen Ämtern der Stadt Leipzig zwecks der geplanten Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50) - Aktenvermerke, Mailverkehr, interne schriftliche Anweisungen des Sozialamts mit dem Ortschaftsrat Lindenthal zwecks der geplanten Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50) - sonstige behördliche Dokumente zum Vorgang geplante Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50) Mit einer Schwärzung von "Betriebsgeheimnissen" oder personenbezogenen Daten bin ich einverstanden. Sollten im Rahmen meiner Anfrage Kosten für mich entstehen, so bitte ich im Vorfeld um eine Schätzung der Höhe.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273350/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
AW: Geplante Asylunterkunft in Lindenthal (Lindenthaler Hauptstraße 50) [#273350]
Datum
20. März 2023 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig / sächs. UIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig/ sächs. UIG zur geplante Asylunterkunft in Lindenthal haben wir erhalten und an das Sozialamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Sozialamt E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen