Geplante Bauvorhaben in Pforzheim

Anfrage an: Stadt Pforzheim

Eine Übersicht über die geplanten Bauvorhaben der Stadt Pforzheim, beziehungsweise geplante Veräußerungen von Grundstücken an Projektträger

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. März 2016
  • Frist
    28. April 2016
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Bauvorhaben in Pforzheim [#16139]
Datum
29. März 2016 15:01
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die geplanten Bauvorhaben der Stadt Pforzheim, beziehungsweise geplante Veräußerungen von Grundstücken an Projektträger
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Pforzheim
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese haben wir gewünscht an die zuständigen Ä…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
AW: Geplante Bauvorhaben in Pforzheim [#16139]
Datum
30. März 2016 08:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese haben wir gewünscht an die zuständigen Ämter weitergeleitet. Sobald uns die Antworten vorliegen, werden wir Sie umgehend darüber informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Pforzheim
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage/ Ihren Antrag vom 29.03.2016. Sie hatten um eine Übe…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Geplante Bauvorhaben in Pforzheim
Datum
17. Mai 2016 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,2 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage/ Ihren Antrag vom 29.03.2016. Sie hatten um eine Übersicht über die geplanten Bauvorhaben der Stadt Pforzheim, beziehungsweise über geplante Veräußerungen von Grundstücken an Projektträger gebeten. Leider ist eine Übersicht über geplante Veräußerungen von Grundstücken an Projektträger bei der Stadt nicht vorhanden. Geplante Bauvorhaben sind dem jeweiligen, öffentlich zugänglichen Haushaltsplan zu entnehmen. Ihre Anfrage betrifft keine Umweltinformationen nach UVwG und keine gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen nach VIG. Gemäß § 3 Nr. 3 i. V. m. § 1 Abs. 2 LIFG können nur solche amtliche Informationen herausgegeben werden, die bereits vorhanden sind. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen