Geplante Gewerbefläche Miesheimer Weg

Ob und in wieweit sind die vorgebrachten Bedenken und Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum neuen Flächennutzungsplan der Stadt Düren - hier: Schreiben der Anwohner Pastor-Lüpschen-Str., 52351 Düren, vom 29.11.2021 an die Stadt Düren, Amt für Stadtentwicklung -, Stand heute, gewürdigt worden und welchen Einfluss haben sie auf die Planung genommen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. März 2023
  • Frist
    4. April 2023
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Thomas Seiffert
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ob…
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
Thomas Seiffert
Betreff
Geplante Gewerbefläche Miesheimer Weg [#271918]
Datum
2. März 2023 19:19
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ob und in wieweit sind die vorgebrachten Bedenken und Anregungen in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum neuen Flächennutzungsplan der Stadt Düren - hier: Schreiben der Anwohner Pastor-Lüpschen-Str., 52351 Düren, vom 29.11.2021 an die Stadt Düren, Amt für Stadtentwicklung -, Stand heute, gewürdigt worden und welchen Einfluss haben sie auf die Planung genommen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Seiffert Anfragenr: 271918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271918/ Postanschrift Thomas Seiffert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Seiffert
Thomas Seiffert
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Gewerbefläche Miesheimer Weg“ vom 02.03.2023 (#271918) wu…
An Kommunalverwaltung Düren Details
Von
Thomas Seiffert
Betreff
AW: Geplante Gewerbefläche Miesheimer Weg [#271918]
Datum
4. April 2023 17:16
An
Kommunalverwaltung Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Gewerbefläche Miesheimer Weg“ vom 02.03.2023 (#271918) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Seiffert

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Kommunalverwaltung Düren
Sehr geehrter Herr Seiffert, entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Es gab bei uns ein Missverständnis, da wir …
Von
Kommunalverwaltung Düren
Betreff
AW: Geplante Gewerbefläche Miesheimer Weg [#271918]
Datum
5. April 2023 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,5 KB


Sehr geehrter Herr Seiffert, entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Es gab bei uns ein Missverständnis, da wir einem anderen Herrn Seifert - ebenfalls aus der Pastor-Lüpschen-Straße - vor einigen Wochen eine Antwortmail geschrieben hatten und davon ausgegangen sind, dass es sich um dieselbe Anfrage handelte. Allerdings handelte es sich augenscheinlich um jemanden anderen, daher folgende Antwort zu Ihrem Anliegen: Ihr Schreiben vom 29.11.2021 ist in das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren als Stellungnahme aus der Öffentlichkeit aufgenommen worden und in die Prüfung und Überarbeitung des Vorentwurfes zum nächsten Verfahrensschritt - der Offenlage - eingeflossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung sowie der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klima haben am 15.03.2023 die Verwaltung beauftragt einen überarbeiteten Entwurf erneut in den Bezirksausschüssen der Öffentlichkeit vorzustellen und zu diskutieren. Die Informationen zu den Bezirksausschüssen sind unter anderem online unter dueren.de/flaechennutzungsplan zu finden. Der für Sie interessante Bezirksausschuss Düren Südost wird am 11.05.2023 um 17:00 Uhr im Rathaus (Ratssaal, Raum 106), Kaiserplatz 2-4 in Düren stattfinden. Im Rahmen der anschließenden formellen Offenlage wird auch eine Abwägung aller Stellungnahmen der Frühzeitigen Beteiligung mit politischem Beschluss erfolgen. Dem politischen Diskussionsprozess kann ich leider nicht vorweggreifen und verweise daher zur vollständigen Beantwortung Ihrer Frage auf die noch ausstehende Diskussion in den Bezirksausschüssen und Ende des Jahres stattfindenden Offenlage des FNP-Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Beste Grüße