Geplante Nutzung des neuen Verkehrszeichens "Grüner Pfeil für Radfahrende"

1. Für welche Ampel-gesteuerten Kreuzungspunkten innerhalb des Stadtgebiets erfolgt eine Prüfung oder ist bereits eine Prüfung erfolgt, ob eine Eignung des neuen Verkehrszeichens "Grüner Pfeil nur für Radverkehr" für die entsprechende Kreuzung gegeben ist?

2. Falls bereits Prüfungen entsprechend Punkt 1 erfolgt sind, an welchen Kreuzungen innerhalb des Stadtgebiets erfolgt eine Änderung des Verkehrsflusses durch Ergänzung der Ampelsteuerung mit dem in Punkt 1 genannten Verkehrszeichen?

3. Falls bereits Prüfungen entsprechend Punkt 1 erfolgt sind, welche Begründungen führten vorwiegend zur Ablehnung der Einführung des Verkehrszeichens an entsprechenden Kreuzungen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1…
An Stadt Halle - Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung Details
Von
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Betreff
Geplante Nutzung des neuen Verkehrszeichens "Grüner Pfeil für Radfahrende" [#185142]
Datum
22. April 2020 19:53
An
Stadt Halle - Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Für welche Ampel-gesteuerten Kreuzungspunkten innerhalb des Stadtgebiets erfolgt eine Prüfung oder ist bereits eine Prüfung erfolgt, ob eine Eignung des neuen Verkehrszeichens "Grüner Pfeil nur für Radverkehr" für die entsprechende Kreuzung gegeben ist? 2. Falls bereits Prüfungen entsprechend Punkt 1 erfolgt sind, an welchen Kreuzungen innerhalb des Stadtgebiets erfolgt eine Änderung des Verkehrsflusses durch Ergänzung der Ampelsteuerung mit dem in Punkt 1 genannten Verkehrszeichen? 3. Falls bereits Prüfungen entsprechend Punkt 1 erfolgt sind, welche Begründungen führten vorwiegend zur Ablehnung der Einführung des Verkehrszeichens an entsprechenden Kreuzungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 185142 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
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Stadt Halle - Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
WG: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz vom 22. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ih…
Von
Stadt Halle - Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Informationszugangsgesetz vom 22. April 2020
Datum
27. April 2020 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihre Fragen teile ich Ihnen mit, dass eine Prüfung der Eignung des neuen Verkehrszeichens "Grüner Pfeil nur für Radverkehr" an Ampel-gesteuerten Kreuzungspunkten bislang noch nicht erfolgt ist. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen