Geplanter Lockdown 30.08.?

Anfrage an: Stadt Bochum

Sehr geehrte Damen und Herren
Es geht das Gerücht um, es sei ein Lockdown geplant für den 30.08. . Ist da was dran? Ich habe eine Weiterbildung in Bochum und bin nun unsicher, ob ich Bahnticket und Übernachtung buchen soll oder nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplanter Lockdown 30.08.? [#194310]
Datum
4. August 2020 18:01
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren Es geht das Gerücht um, es sei ein Lockdown geplant für den 30.08. . Ist da was dran? Ich habe eine Weiterbildung in Bochum und bin nun unsicher, ob ich Bahnticket und Übernachtung buchen soll oder nicht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194310/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages vom 04.08.2020. Ihre Anf…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Wtrlt: Geplanter Lockdown 30.08.? [#194310] - Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
5. August 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages vom 04.08.2020. Ihre Anfrage werden wir zeitnah beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bochum
Sehr Antragsteller/in wir haben keine Kenntnis von einem geplanten Lockdown am 30.08. Grundsätzlich hängt dies vo…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Geplanter Lockdown 30.08.? [#194310]
Datum
5. August 2020 10:46
Status
Sehr Antragsteller/in wir haben keine Kenntnis von einem geplanten Lockdown am 30.08. Grundsätzlich hängt dies von der Inzidenzzahl der letzten sieben Tage ab, d.h. wie viele Neuinfektionen es in den vergangenen sieben Tagen gab. Wenn es mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen gibt, ist ein Lockdown eine mögliche Konsequenz. Dieser wird dann jedoch vom Land für die bestimmte Stadt/Region angeordnet. In Bochum liegt die aktuelle Inzidenzzahl bei 13,4. Natürlich kann sich diese Zahl aufgrund von einem Anstieg von Neuinfektionen jederzeit ändern und somit auch ein Lockdown theoretisch jederzeit möglich sein. Alle aktuellen Informationen zu Corona in Bochum finden Sie unter www.bochum.de/corona Mit freundlichen Grüßen