geplantes Kokereigaskraftwerk Steag / Arcelor­Mittal, Bottrop Prosperstr. Scoping Termin

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu,
sämtliche vorliegenden Unterlagen, wie Einladungen, Stellungnahmen der Verbände, Städte, Konzeptbeschreibung des Antragstellers, Sitzungsprotokoll, usw.. über den am 11.12.2018 stattgefundenen Scoping Termin bei der BzR Münster zum o.g. Bauvorhaben.
Sollten zu dem Bauvorhaben weitere Unterlagen vorliegen, bitte ich auch um Übersendung dieser Unterlagen.
Sämtliche Unterlagen sollten ihnen in elektronischer Form vorliegen.

Verwundert musste ich feststellen, dass meine Anfrage s. Aktenzeichen 35.01.03.01- 33/19
sehr wörtlich auslegt wurde und nur nach den von mir "laienhaft" als Bauantrag / Bauvoranfrage gestellten Begriffen beantwortet wurde.
Ein Hinweis, bzw.. die direkte Übermittlung der o.g. angefragten Unterlagen bzgl. des Scoping Termins würde dem Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes mehr entsprechen, als das mit o.g Aktenzeichen erhaltene Antwortschreiben, welches ich, in der damaligen Unkenntnis des Scoping Termins, zuerst positiv betrachtet hatte.

Ich bitte diese Anfrage gezielt einzeln zu beantworten, nicht auf eine Link Seite der BzR Münster zu verweisen und nicht mit anderen Anfragen zu verknüpfen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
geplantes Kokereigaskraftwerk Steag / Arcelor­Mittal, Bottrop Prosperstr. Scoping Termin [#166336]
Datum
10. September 2019 22:32
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu, sämtliche vorliegenden Unterlagen, wie Einladungen, Stellungnahmen der Verbände, Städte, Konzeptbeschreibung des Antragstellers, Sitzungsprotokoll, usw.. über den am 11.12.2018 stattgefundenen Scoping Termin bei der BzR Münster zum o.g. Bauvorhaben. Sollten zu dem Bauvorhaben weitere Unterlagen vorliegen, bitte ich auch um Übersendung dieser Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sollten ihnen in elektronischer Form vorliegen. Verwundert musste ich feststellen, dass meine Anfrage s. Aktenzeichen 35.01.03.01- 33/19 sehr wörtlich auslegt wurde und nur nach den von mir "laienhaft" als Bauantrag / Bauvoranfrage gestellten Begriffen beantwortet wurde. Ein Hinweis, bzw.. die direkte Übermittlung der o.g. angefragten Unterlagen bzgl. des Scoping Termins würde dem Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes mehr entsprechen, als das mit o.g Aktenzeichen erhaltene Antwortschreiben, welches ich, in der damaligen Unkenntnis des Scoping Termins, zuerst positiv betrachtet hatte. Ich bitte diese Anfrage gezielt einzeln zu beantworten, nicht auf eine Link Seite der BzR Münster zu verweisen und nicht mit anderen Anfragen zu verknüpfen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „geplantes Kokereigaskraftwerk Steag / Arcelor­Mi…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: geplantes Kokereigaskraftwerk Steag / Arcelor­Mittal, Bottrop Prosperstr. Scoping Termin [#166336]
Datum
27. Oktober 2019 21:04
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „geplantes Kokereigaskraftwerk Steag / Arcelor­Mittal, Bottrop Prosperstr. Scoping Termin“ vom 10.09.2019 (#166336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/166336

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Münster
Ihre UIG Anfrage vom 12.09.19 bzgl. dem Kokereigaskraftwerk Steag /ArcelorMittal Bremen GmbH Sehr geehrteAntragste…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre UIG Anfrage vom 12.09.19 bzgl. dem Kokereigaskraftwerk Steag /ArcelorMittal Bremen GmbH
Datum
26. November 2019 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,0 KB
image002.jpg
1,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 12. September 2019 haben Sie einen Antrag auf Akteneinsicht in die Einladungen, Stellungnahmen der Verbände, Städte, Konzeptbeschreibung des Antragstellers, Sitzungsprotokolle etc. des Scoping Termins vom 11.12.2018 zum Bauvorhaben des Kokereigaskraftwerk auf dem Gelände der Kokerei Prosper in Bottrop gestellt. In einer Besprechung der Bezirksregierung und den Verantwortlichen der ArcelorMittal Bremen GmbH wurde mitgeteilt, dass die Pläne für den Bau des Kokereigaskraftwerkes nicht umgesetzt werden sollen und kein Genehmigungsantrag bei der Bezirksregierung gestellt wird. Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage nach dem UIG somit als erledigt anzusehen ist. Mit freundlichen Grüßen