Gereonshof Köln - Unterlagen zur aktuellen Situation

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf Grundlage eines aktuellen Artikels im Kölner Stadtanzeiger (https://www.ksta.de/koeln/koelner-gereonshof-reker---hier-ist-offensichtlich-ein-fehler-unterlaufen--36824912) bin ich auf nicht Situation im Gerlingquatier/Gereonshof aufmerksam geworden.

Daher bitte ich um Übersendung aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der öffentlichen / privaten Nutzung des Platzes vorhanden sind, insbesondere
- Auszüge aus dem Bebauungsplan, weitere Pläne zum Gerlingquartier / Gereonshof
- der Stadt Köln vorliegende Auszüge aus dem Grundbuch
- Kontakte (u.a. Briefe, E-Mails, Telefonprotokolle, Sitzungsprotokolle) mit dem Investor, aktuellen Eigentümer und weiteren Beteiligten (z.B. Architekten, Städteplaner)
- Pressemitteilungen und sonstige Veröffentlichungen der Stadt Köln und seiner Amtsträger
- weitere Unterlagen, die für die aktuelle Situation ausschlaggebend sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Auf Grundlage eines a…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gereonshof Köln - Unterlagen zur aktuellen Situation [#188546]
Datum
10. Juni 2020 13:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Auf Grundlage eines aktuellen Artikels im Kölner Stadtanzeiger (https://www.ksta.de/koeln/koelner-gereonshof-reker---hier-ist-offensichtlich-ein-fehler-unterlaufen--36824912) bin ich auf nicht Situation im Gerlingquatier/Gereonshof aufmerksam geworden. Daher bitte ich um Übersendung aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der öffentlichen / privaten Nutzung des Platzes vorhanden sind, insbesondere - Auszüge aus dem Bebauungsplan, weitere Pläne zum Gerlingquartier / Gereonshof - der Stadt Köln vorliegende Auszüge aus dem Grundbuch - Kontakte (u.a. Briefe, E-Mails, Telefonprotokolle, Sitzungsprotokolle) mit dem Investor, aktuellen Eigentümer und weiteren Beteiligten (z.B. Architekten, Städteplaner) - Pressemitteilungen und sonstige Veröffentlichungen der Stadt Köln und seiner Amtsträger - weitere Unterlagen, die für die aktuelle Situation ausschlaggebend sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188546 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gereonshof Köln - Unterlagen zur aktuellen Situa…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gereonshof Köln - Unterlagen zur aktuellen Situation [#188546]
Datum
8. Dezember 2020 11:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gereonshof Köln - Unterlagen zur aktuellen Situation“ vom 10.06.2020 (#188546) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188546 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188546/