Gerichte: Terminabsprachen mit Anwälten, Keine Terminabsprache mit Beteiligten ohne Anwälte

Nachdem in einem Dokument des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen eine Anmerkung vorhanden war als ob das Gericht den Termin mit den durch Anwälte vertretenen Behörde abgesprochen hat wurde die Frage bei der terminierten Verhandlung gestellt.

Der Richter hat am 12. April 2016 unter Anwesenheit anderer Richter (namentlich waren anwesend: "Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Paur, den Richter am Verwaltungsgericht Wirth und den Richter Dr. Neumann sowie durch die ehrenamtlichen Richter Johannes Angele und Georg Schrodi") erklärt dass mit den Anwälten regelmässig Rückfragen und Terminabsprachen wegen der Gerichtstermine erfolgen.

Die Fragen ob die nicht anwaltlich vertretene Gegenseite im Vorfeld über den Termin informiert wurde, wurde verneint. Es war somit klar und auch für den Richter offensichtlich dass nicht anwaltlich vertretene Parteien hier benachteiligt werden.

Der Richter sagte, dass auch die nicht Anwaltlich vertretene Partei, bei einem nicht passenden Termin - ohne dass diese darüber informiert werden (und somit keine Kenntnis über die Möglichkeiten einer Terminverlegung haben) - einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen können.

Fragen:
1. Ist dieses Vorgehen der Rücksprache zu Terminen bei den Anwaltlich vertretenen Parteien üblich? Bei welchen Gerichten in Baden Württemberg sind solche Terminrückfragen/Absprachen üblich und zu welchem Prozentsatz ist das der Fall. Gibt es hierfür schriftliche Regelungen? Bitte benennen Sie konkrete Zahlen.

2. Gibt es hierzu identisch auch Terminrückfragen/Absprachen mit den nicht anwaltlich vertretenen Parteien (bitte benennen Sie konkrete Zahlen) oder werden diese - wie scheinbar am VG Sigmaringen - benachteiligt? Sodann, wenn keine Rücksprache mit den nicht anwaltlich vertretenen Parteien erfolgt, wie werden diese darüber informiert dass diese ein Gerichtstermin verschoben werden kann.

3. Sollten die Parteien für die Terminierung von Gerichtsterminen unterschiedlich behandelt werden, so werden alle Unterlagen und die Benennung der Aktivitäten erbeten die erstellt wurden um diesen Misstand zu beheben. Falls dieser Missstand bisher unbekannt oder ignoriert wird, so lassen sie dies bitte wissen.

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HIERMIT WIRD DIESE ANFRAGE GESTELLT ABER VORERST WIRD DIESE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN.
BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL.
DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN. DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE DR STEFAN BRINK IST DARÜBER INFORMIERT ERGREIFT JEDOCH KEINE AKTIVITÄTEN. WIRD DIESES VORGEHEN AUFRECHTERHALTEN DANN KANN JEDES BEHÖRDE FÜR IFG ANFRAGEN RÜCKWIRKEND BIS ZU 200 EURO ERHEBEN UND SICHERZUSTELLEN DASS ZUKÜNFTIG KEINE ANFRAGEN MEHR KOMMEN.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Februar 2017
  • Frist
    6. März 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem in ein…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichte: Terminabsprachen mit Anwälten, Keine Terminabsprache mit Beteiligten ohne Anwälte [#20176]
Datum
4. Februar 2017 01:22
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem in einem Dokument des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen eine Anmerkung vorhanden war als ob das Gericht den Termin mit den durch Anwälte vertretenen Behörde abgesprochen hat wurde die Frage bei der terminierten Verhandlung gestellt. Der Richter hat am 12. April 2016 unter Anwesenheit anderer Richter (namentlich waren anwesend: "Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Paur, den Richter am Verwaltungsgericht Wirth und den Richter Dr. Neumann sowie durch die ehrenamtlichen Richter Johannes Angele und Georg Schrodi") erklärt dass mit den Anwälten regelmässig Rückfragen und Terminabsprachen wegen der Gerichtstermine erfolgen. Die Fragen ob die nicht anwaltlich vertretene Gegenseite im Vorfeld über den Termin informiert wurde, wurde verneint. Es war somit klar und auch für den Richter offensichtlich dass nicht anwaltlich vertretene Parteien hier benachteiligt werden. Der Richter sagte, dass auch die nicht Anwaltlich vertretene Partei, bei einem nicht passenden Termin - ohne dass diese darüber informiert werden (und somit keine Kenntnis über die Möglichkeiten einer Terminverlegung haben) - einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen können. Fragen: 1. Ist dieses Vorgehen der Rücksprache zu Terminen bei den Anwaltlich vertretenen Parteien üblich? Bei welchen Gerichten in Baden Württemberg sind solche Terminrückfragen/Absprachen üblich und zu welchem Prozentsatz ist das der Fall. Gibt es hierfür schriftliche Regelungen? Bitte benennen Sie konkrete Zahlen. 2. Gibt es hierzu identisch auch Terminrückfragen/Absprachen mit den nicht anwaltlich vertretenen Parteien (bitte benennen Sie konkrete Zahlen) oder werden diese - wie scheinbar am VG Sigmaringen - benachteiligt? Sodann, wenn keine Rücksprache mit den nicht anwaltlich vertretenen Parteien erfolgt, wie werden diese darüber informiert dass diese ein Gerichtstermin verschoben werden kann. 3. Sollten die Parteien für die Terminierung von Gerichtsterminen unterschiedlich behandelt werden, so werden alle Unterlagen und die Benennung der Aktivitäten erbeten die erstellt wurden um diesen Misstand zu beheben. Falls dieser Missstand bisher unbekannt oder ignoriert wird, so lassen sie dies bitte wissen. ----- HIERMIT WIRD DIESE ANFRAGE GESTELLT ABER VORERST WIRD DIESE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN. BITTE NENNEN SIE MIR DIE KOSTEN DIESER ANFRAGE VOR DER BEARBEITUNG. DANN WERDEN SIE DARÜBER INFORMIERT OB DIE ANFRAGE ZURÜCKGEZOGEN ODER BEANTWORTET WERDEN SOLL. DER GRUND FÜR DIESES VERHALTEN IST DIE KOMMUNE BAD SCHUSSENRIED DIE - TROTZ VORHERIGER ANFRAGE ZUR BENENNUNG DER KOSTEN - KEINERLEI KOSTEN BENANNT HAT UND RÜCKWIRKEND DANN KOSTEN ERHOBEN HAT DIE TROTZ EINES NICHT BEARBEITETEN WIDERSPRUCHES NUN PER GERICHTSVOLLZIEHER EINGEZOGEN WERDEN SOLLEN. DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE DR STEFAN BRINK IST DARÜBER INFORMIERT ERGREIFT JEDOCH KEINE AKTIVITÄTEN. WIRD DIESES VORGEHEN AUFRECHTERHALTEN DANN KANN JEDES BEHÖRDE FÜR IFG ANFRAGEN RÜCKWIRKEND BIS ZU 200 EURO ERHEBEN UND SICHERZUSTELLEN DASS ZUKÜNFTIG KEINE ANFRAGEN MEHR KOMMEN.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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