Gerichtskosten von Anfragen

- entstandene Gerichtskosten des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgrund von Nichtherausgabe, mangelhafter Herausgabe von Informationen oder ähnlichem bei IFG, UIG und VIG-Anfragen aus den Jahren 2018 bis 2020 (bitte getrennt aufschlüsseln)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    45,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - entstandene Gerichtskost…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gerichtskosten von Anfragen [#215213]
Datum
15. März 2021 21:18
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- entstandene Gerichtskosten des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgrund von Nichtherausgabe, mangelhafter Herausgabe von Informationen oder ähnlichem bei IFG, UIG und VIG-Anfragen aus den Jahren 2018 bis 2020 (bitte getrennt aufschlüsseln)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 215213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215213/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2925 Sehr Antragsteller/in eine Auflistung von Gerichtskosten zu IFG Verfahren liegt mir nicht vor…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Gerichtskosten von Anfragen [#215213] (#2925)
Datum
17. März 2021 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#2925 Sehr Antragsteller/in eine Auflistung von Gerichtskosten zu IFG Verfahren liegt mir nicht vor. Die erbetenen Daten müssten mittels Durchsicht der entsprechenden Verfahren zusammengestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dabei der kostenfreie Rahmen für die Bearbeitung des IFG-Antrages überschritten wird. Die erforderliche Bearbeitungszeit schätze ich mit einer Stunde, so dass Gebühren in Höhe von ca. 45 € anfallen dürften. Sollten Sie eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages wünschen, bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift.. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundliche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gerichtskosten von Anfragen [#215213] (#2925) [#215213]
Datum
17. März 2021 08:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> aufgrund der zu erwartenden Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 215213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215213/